E.ON: Informationen zur elektronischen Energierechnung

Ab 2027 ist der Versand von elektronischen Rechnungen verpflichtend. DEHOGA Bayern-Mitglieder erhalten ihre E.ON Energierechnungen spätestens ab dem 1. Januar 2027 nur auf digitalem Weg.

Was ist jetzt zu tun und zu beachten? Jedes Verbandsmitglied muss in seinem eigenen Betrieb die Voraussetzungen schaffen, dass E-Rechnungen künftig technisch verarbeitet werden können.

Damit jede E-Rechnung sowie alle abrechnungsrelevanten Dokumente zuverlässig eingehen, ist es zwingend nötig, dass jedes Verbandsmitglied gegenüber E.ON eine eigene E-Mail-Adresse mitteilt. Schnell und einfach geht das über unser Formular auf der Internetseite www.eon.de/erechnung-umstellung

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier und hier.

Was passiert, wenn Sie nicht auf E-Rechnung umstellen?
Es können Ihrem Unternehmen steuerliche Nachteile entstehen, wenn die Finanzverwaltung die Papierrechnungen nicht anerkennt bzw. die benötigten Informationen beim Finanzamt erst gar nicht eingehen.