E.ON: Informationen zur elektronischen Energierechnung

Ab 2027 ist der Versand von elektronischen Rechnungen verpflichtend. DEHOGA Bayern-Mitglieder erhalten ihre E.ON-Energierechnungen spätestens ab dem 1. Januar 2027 nur auf digitalem Weg.

Was ist jetzt zu tun und zu beachten? Jedes Verbandsmitglied muss in seinem eigenen Betrieb die Voraussetzungen schaffen, dass E-Rechnungen künftig technisch verarbeitet werden können.

Damit jede E-Rechnung sowie alle abrechnungsrelevanten Dokumente zuverlässig eingehen, ist es zwingend nötig, dass jedes Verbandsmitglied gegenüber E.ON eine eigene E-Mail-Adresse mitteilt. Schnell und einfach geht das über unser Formular auf der Internetseite www.eon.de/erechnung-umstellung

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier und hier.

Was passiert, wenn Sie nicht auf E-Rechnung umstellen?
Es können Ihrem Unternehmen steuerliche Nachteile entstehen, wenn die Finanzverwaltung die Papierrechnungen nicht anerkennt bzw. die benötigten Informationen beim Finanzamt erst gar nicht eingehen.