Nunmehr hat das Bundesarbeitsministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit (Weiterbildungsgesetz) vorgelegt.
Folgende Regelungen sind darin vorgesehen:
- Schaffung einer Ausbildungsgarantie
- Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III, insbesondere durch feste Fördersätze und weniger Förderkombinationen
- Einführung eines Qualifizierungsgeldes für Beschäftigte, die durch die Transformation im besonderen Maße von Arbeitsplatzverlust bedroht sind
- Einführung einer Bildungs(teil)zeit, um individuelle Beschäftigungsoptionen im Strukturwandel durch arbeitsmarktbezogene Weiterbildungen zu stärken
- Verlängerung der Regelungen zu Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit gemäß § 106a SGB III über den 31. Juli 2023 hinaus um ein Jahr
Die deutlichsten Auswirkungen auf das Ausbildungssystem und die Arbeit der DEHOGA-Landesverbände dürfte die Ausbildungsgarantie haben. Im als Anlage 2 beigefügten Gesamtkonzept ist die Vorstellung des BMAS zu dessen Umsetzung zusammengefasst. Darin wird neben den im Referentenentwurf vorgesehenen Gesetzesänderungen zur Einführung eines neuen Berufsorientierungsprogramms, zur Flexibilisierung der Einstiegsqualifizierung, zu einem Mobilitätszuschuss für Auszubildende und zur Ausweitung der Zielgruppe von BaE (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) auch ein breites Spektrum untergesetzlicher Impulse und Zielsetzungen entfaltet.
Die Stärkung der beruflichen Orientierung, die Erhöhung der Mobilität sowie die Ausbildungsvorbereitung und Unterstützung bewerten wir positiv. Auf breite Kritik in der Wirtschaft stößt jedoch die Öffnung BaE über den Kreis der sozial benachteiligten und lernbeeinträchtigten jungen Menschen hinaus, da dadurch der Vorrang der betrieblichen Ausbildung konterkariert wird. Hier besteht die Gefahr eines ausgeweiteten Angebots an BaE in Konkurrenz zu unbesetzt bleibenden betrieblichen Ausbildungsplätzen und auch in Regionen mit Stellenüberhang. Das ist angesichts von fast 70.000 am 30. September 2022 noch unbesetzten, bei der BA gemeldeten Ausbildungsplätzen, denen lediglich 22.700 unversorgte Ausbildungsbewerber gegenüberstanden, das falsche Instrument.
Kritisch zu sehen ist u.E. auch die umfangreiche Finanzierung von unternehmensinternen Transformationsprozessen insbesondere in der Großindustrie aus Mitteln der BA durch Bildungsteilzeit und Qualifizierungsgeld.