Seit dem 1. Januar 2022 müssen bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch geführt werden. Bislang konnten sich Betriebe davon befreien lassen, wenn sie einen formlosen Antrag beim zuständigen Betriebsprüfungsdienst der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellten. Diese Ausnahme endet am 31. Dezember 2026.
Ab dem 1. Januar 2027 ist eine Befreiung nicht mehr möglich, und alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ihre Entgeltunterlagen elektronisch führen – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche.
Das Merkblatt ist für DEHOGA Bayern-Mitglieder kostenfrei im DEHOGA-Shop oder in unserer oneDEHOGA-App verfügbar.
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Nach dem Download geben Sie einfach Ihre Mitgliedsnummer sowie die Postleitzahl Ihres gemeldeten Betriebs ein. Beide Angaben finden Sie in Ihrer Aufnahmebestätigung. Unterstützung und Hilfe erhalten Sie jederzeit unter support.onedehoga.de.
Kleiner Tipp: Sollten Sie während der Registrierung Ihre Athentifizierungsmail nicht im Maileingang finden, schauen Sie mal in Ihren Spam-Ordner. Und sollten Sie noch Unterstützung brauchen, finden Sie hier ein Video, dass Ihnen Schritt für Schritt erklärt, was zu tun ist.