Einwegkunststoff-Fonds-Gesetz: Registrierung und neues Merkblatt

Im Mai 2023 trat das Einwegkunststoff-Fonds-Gesetz in Kraft. In einem neuen DEHOGA-Merkblatt finden Gastronomiebetriebe alle relevanten Informationen zu der Sonderabgabe sowie der Registrierung auf der Plattform DIVID ab dem 1. April.

Das Einwegkunststoff-Fonds-Gesetz (EWKFonds-Gesetz) sieht eine Sonderabgabe für die Nutzer von bestimmten Einwegprodukten aus Kunststoff vor, die in einen Fonds zu zahlen ist, die sogenannte Einwegkunststoffabgabe. Zu diesen Produkten gehören insbesondere Tüten und Folienverpackungen, die mit Lebensmitteln befüllt sind, aber auch z. B. Lebensmittelboxen und Getränkebecher. 

Die neuen Bestimmungen können daher für Gastronomiebetriebe und Unternehmer relevant sein, die solche Einwegkunststoff-Produkte einsetzen. 

Diese müssen sich ab dem 1. April 2024 auf der neu eingerichteten Plattform DIVID registrieren. Die Sonderabgabe ist erstmals 2025 für das Jahr 2024 zu leisten. Mit ihr sollen beispielsweise Kommunen Mittel für die Abfallbeseitigung erhalten. Für die Verwaltung des Fonds ist das Umweltbundesamt verantwortlich.

Wir haben für Sie hierzu ein Merkblatt verfasst. Das Merkblatt ist für DEHOGA Mitglieder hier kostenlos im DEHOGA Shop erhältlich.