Digitaler Euro

Die gemeinsame Stellungnahme von DEHOGA Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) zur Ausgestaltung des Digitalen Euros zeigt Wirkung.

Die gemeinsame Stellungnahme von DEHOGA Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) zur Ausgestaltung des Digitalen Euros zeigt Wirkung. In ihrer Antwort erkennt die Europäische Zentralbank (EZB) Kernanliegen des Gastgewerbes ausdrücklich an – insbesondere bei Händlerkosten, Datenschutz und den bislang vorgesehenen Halteobergrenzen für Unternehmen.

In ihrer Stellungnahme hatten beide Verbände deutlich gemacht, unter welchen Voraussetzungen ein Digitaler Euro am Point of Sale in Hotels, Restaurants, Cafés und Bars in der Praxis funktionieren kann. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem kalkulierbare und möglichst niedrige Akzeptanzkosten. Weitere zentrale Punkte sind eine geringere Abhängigkeit von wenigen internationalen Zahlungsdienstleistern, praxistaugliche Halteobergrenzen für Unternehmen, ein mit Bargeld vergleichbarer Schutz der Privatsphäre – insbesondere bei Offline-Zahlungen – sowie eine regelbasierte und von der Tagespolitik unabhängige operative Ausgestaltung des Digitalen Euros.

Die Antwort der EZB geht erfreulicherweise über eine bloße formale Reaktion hinaus. Die EZB teilt ausdrücklich die Einschätzung, dass der Digitale Euro auch für Händler einen klar erkennbaren Mehrwert bieten muss, wenn er sich an den Verkaufsstellen durchsetzen soll. Positiv ist zudem, dass die EZB eine stärkere Einbindung von Marktteilnehmern in Tests und Evaluierungen künftiger Projektphasen anbietet und ein weiteres Gespräch auch unter Beteiligung von HOTREC vorgeschlagen hat.