Digitaler Euro: Fünf Kernforderungen

Der DEHOGA Bundesverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben zentrale Voraussetzungen formuliert, wie der digitale Euro praxistauglich gestaltet werden kann.

In der letzten Woche hat es im EU-Parlament eine erste Abstimmung zur geplanten Einführung des Digitalen Euro gegeben. Die Mitglieder des Finanzausschusses votierten für das Vorhaben. Sollte es bei der nächsten Parlamentssitzung im Juli keinen Einspruch geben, können die Verhandlungen mit den EU-Ländern über den finalen Gesetzestext aufgenommen werden. 

Parallel treibt die Europäische Zentralbank (EZB) die Einführung des Digitalen Euro weiter voran. Hotelverband Deutschland (IHA) und DEHOGA Bundesverband haben sich daher mit einer gemeinsamen Stellungnahme auch unmittelbar an die EZB gewandt. Darin formulieren wir zentrale Voraussetzungen, unter denen der Digitale Euro für gastgewerbliche Betriebe praxistauglich und wirtschaftlich akzeptabel ausgestaltet werden kann:

  • Gebührenfreiheit im Niedrigbetragssegment sicherstellen
  • Abhängigkeiten von wenigen internationalen Zahlungsdienstleistern verringern
  • Halteobergrenzen für Unternehmen praxistauglich ausgestalten
  • Bargeldähnlichen Charakter und Datenschutz gewährleisten
  • Operative Ausgestaltung regelbasiert und unabhängig halten

Für das Gastgewerbe bleibt der Maßstab klar: Ein neues Zahlungsmittel, das an den Kassen der Betriebe zusätzlichen Aufwand und höhere Kosten verursacht, wird keine breite Akzeptanz finden. Soll der Digitale Euro tatsächlich einen Beitrag zur europäischen Währungssouveränität leisten, muss er in der betrieblichen Praxis funktionieren. Europas Zahlungszukunft entscheidet sich nicht nur in Frankfurt oder Brüssel, sondern jeden Tag an den Kassen unserer Branche.