Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit der überlassenen Arbeitskräfte tragen Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen gleichermaßen. Grundsätzlich gilt: Alle Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die für die Stamm-Belegschaft gelten, müssen auch für Leiharbeiter umgesetzt werden.
Unternehmen und Zeitarbeitsfirmen sollten die jeweiligen Einsatzorte im Betrieb am besten gemeinsam begutachten Schutzmaßnahmen. Eine sorgfältige Einweisung, die Bereitstellung von Schutzausrüstung wie auch die Integration in bestehende Abläufe sind unerlässlich. Werden personenbezogenen Präventionsmaßnahmen zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb aufgeteilt, sollte das verbindlich in einer Arbeitsschutzvereinbarung festgehalten werden.
Gut zu wissen sind zudem die Kriterien, die die Arbeitnehmerüberlassung vom Werkvertrag abgrenzen. Denn beim Werkvertrag liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz vollständig beim Auftragnehmer, also jenem Unternehmen, in dem die Mitarbeiter festangestellt sind.
Zeitarbeit: Arbeitsschutzpflichten beachten
„Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen“