Behördlicher Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht

Hier finden Sie den behördlichen Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht gemäß §§ 33, 34 Verpackungsgesetz. Lesen Sie weiter für mehr Infos.

Der behördliche Leitfaden der Laga will den von der Mehrwegangebotspflicht betroffenen Adressaten und sonstigen Akteuren Hilfe bieten und dazu beitragen, den Vollzug zu vereinheitlichen. Er löst aber nicht alle Fragen, die sich in der Praxis stellen.

Die Laga bestätigt einige der vom DEHOGA vertretenen Positionen zu bestimmten Umsetzungsfragen, weicht in anderen jedoch ab und legt die rechtlichen Regelungen sehr weit aus. Von den Betrieben des Gastgewerbes sollte die derzeitige Praxis daher umgehend überprüft werden.

Die vom DEHOGA zur Verfügung gestellten Hinweisschilder zu den Mehrwegangeboten entsprechen den Formulierungen der Laga. Mit ihnen können die gesetzlichen Informations- und Hinweispflichten erfüllt werden. Sie sind hier im DEHOGA-Shop erhältlich.

Der DEHOGA wird unter Einbeziehung der neuen Hinweise des Laga-Leitfadens in Kürze ein aktualisiertes Merkblatt herausgeben und Ihnen dann natürlich auch zur Verfügung stellen.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Stenzel (stenzel@dehoga.de) gerne zur Verfügung.

Den Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht nach §§ 33, 34 Verpackungsgesetz können Sie hier herunterladen.