Aufenthaltsrechte und Dokumentationspflichten von Arbeitgebern

Einwohner der EU, Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen und England haben Kraft Gesetzes bestehende Rechte zum Aufenthalt und zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland.

Auf Grund verschiedener Anfragen aus jüngerer Zeit weisen wir im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf die Aufenthaltsrechte sowie die damit vorgegebenen Dokumentationspflichten der Arbeitgeber hin:

  1. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
  2. Bürgerinnen und Bürger von Liechtenstein, Island und Norwegen
  3. Schweizer Staatsangehörige
  4. Britische Staatsangehörige

Die einzelnen Aufenthaltsrechte und Dokumentationspflichten finden Sie hier.