Der Koalitionsvertrag von Union und SPD hatte viel Grund zur Hoffnung auf die dringend überfällige Ablösung der Tageshöchstarbeitszeiten durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gegeben. Der erste nun bekannt gewordene Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zu diesem Thema jedoch enttäuscht auf ganzer Linie.
Das Ministerium will die Abweichungen vom Acht-Stunden-Tag an Tarifverträge knüpfen. Grundsätzlich würde es damit bei der Tageshöchstarbeitszeit von in der Regel acht und maximal zehn Stunden bleiben. Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen aber andere Vereinbarungen, wie eine Wochenarbeitszeit, per Tarifvertrag beschließen können.
Ergänzend sollen die Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet werden, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter elektronisch zu erfassen. Das Bundesarbeitsministerium sprach nach bekannt werden der Pläne von einer „internen Arbeitsfassung", die noch nicht mit anderen Ministerien abgestimmt sei.