Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und der DEHOGA Bayern geben mit diesem Merkblatt einen Überblick über die Anforderungen einer korrekten Allergenkennzeichnung in der Gastronomie. Eine Allergenkennzeichnung ist nicht nur bei verpackten Lebensmitteln erforderlich, sondern auch bei nicht vorverpackten Lebensmitteln, wie sie beispielsweise in der Gastronomie an die Verbraucher abgegeben werden.
Erstmals im Merkblatt klargestellt, dass bei Tagesgerichten eine mündliche Auskunft über enthaltene Allergene ausreichend ist.