A1-Bescheinigungspflicht für kurze Dienstreisen abgeschafft

Die A1-Bescheinigung war eine der überflüssigsten und kostenintensivsten Bürokratiebelastungen für Geschäftsreisende. Künftig ist keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich.

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich vorläufig darauf verständigt, dass für Geschäftsreisen und kurzfristige Entsendungen künftig keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich sein sollen.

Konkret entfällt die Nachweispflicht bei Auslandsaufenthalten von bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Tagen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und wird die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen. 

Mehr dazu hier auf der IHA-Website.