Unternehmensnachfolge: Steuern sparen mit Nießbrauchvorbehalt

Unternehmensnachfolge in Hotel und Gastronomie clever gestalten: So nutzen Sie den Nießbrauchvorbehalt zur erfolgreichen Nachfolgeregelung – mit steuerlichen Vorteilen und rechtlicher Sicherheit.

Die Übergabe eines Hotels oder Gastronomiebetriebs an Nachfolger ist oft eine Herausforderung: Einerseits sollen Steuern gespart, andererseits die eigene Absicherung gewährleistet werden. Eine interessante Gestaltungsmöglichkeit ist die Übertragung von Unternehmensanteilen mit Nießbrauchvorbehalt.

Für Hoteliers und Gastronomen bietet dieses Modell spannende Chancen:

  • Steuervergünstigungen durch Verschonungsabschläge von bis zu 100 Prozent
  • Schrittweise Übergabe des Betriebs bei gleichzeitigem Erhalt eigener Einkünfte
  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten für familiengeführte Hotels und Restaurants

Doch Achtung: Wer bestimmte Anforderungen wie Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative nicht erfüllt, riskiert hohe Steuerbelastungen und die Ablehnung durch das Finanzamt.

Erfahren Sie im aktuellen Beitrag, welche Vorteile der Nießbrauchvorbehalt bietet, welche Fallstricke Sie kennen sollten und warum eine maßgeschneiderte Vertragsgestaltung besonders wichtig ist.

Weiter zum Artikel geht es unter folgendem Link.

Sie möchten wissen, ob der Nießbrauchvorbehalt die passende Nachfolgeregelung für Ihr Hotel oder Ihren Gastronomiebetrieb ist?

Kontaktieren Sie Acconsis für eine individuelle Beratung!

Dr. Christopher Arendt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Christoph Zelaskowski, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer