Gutscheine und Umsatzsteuer 2026: Risiko unterschätzt?

Gutscheine sind steuerlich komplex. Ab 2026 entscheidet die richtige Einordnung über Umsatzsteuer, Kassennachweis und Prüfungsrisiken. Werden Gutscheine aus 2025 steuerlich falsch behandelt, kann dies teure Folgen haben.

Gutscheine gehören zum Tagesgeschäft in Gastronomie und Hotellerie – umsatzsteuerlich sind sie jedoch alles andere als banal. Mit der seit 1. Januar geltenden Aufteilung von Speisen (7 Prozent Umsatzsteuer) und Getränken (19 Prozent Umsatzsteuer) verschärfen sich die Anforderungen an die korrekte buchhalterische Erfassung erheblich.

Diese Punkte gilt es besonders im Blick zu haben

  • Unterscheidung von Einzweck- oder Mehrzweckgutscheinen und ihre umsatzsteuerliche Einordnung
  • Fehlerquellen bei der Einlösung von Gutscheinen aus 2025. Konkrete Praxisfälle (Restaurant-Wertgutschein bzw. Frühstücksgutschein als Einzweckgutschein) zeigen Problematiken und Stolperfallen auf.
  • Mögliche Fehler der Kassensysteme bei der Einlösung von Gutscheinen (Doppel- oder Fehlversteuerung).

Bevor die Finanzverwaltung bei Kassennachschauen und Betriebsprüfungen verstärkt ein Auge darauf wirft: Testen Sie die korrekte Abbildung von Gutscheinprozessen nach der aktuellen Rechtsänderung und die rechtskonforme Verarbeitung in Ihrem Kassensystem in einer simulierten Kassennachschau.

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Hannes Pritzl, Steuerberater
Dr. Christopher Arendt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht