Der EU-Rat hat das sogenannte Omnibus I Paket endgültig verabschiedet. Zentrale Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten (CS3D) werden damit verschlankt. Neben inhaltlichen Veränderungen wurden insbesondere die Schwellenwerte für betroffene Unternehmen erhöht.
CSRD: Weniger Unternehmen berichtspflichtig
Künftig unterliegen nur noch Unternehmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit
- mehr als 1.000 Mitarbeitenden (vorher 250 MA) und
- über 450 Mio. Euro Jahresumsatz. (vorher 50 Mio.)
Damit fallen viele bisher betroffene Unternehmen aus der Berichtspflicht heraus. Zudem gilt: Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von kleineren Geschäftspartnern keine zusätzlichen Informationen verlangen, die über die freiwilligen KMU-Standards hinausgehen.
CS3D: Lieferkettenpflichten nur noch für sehr große Firmen
Auch bei den EU-Lieferkettenvorgaben werden die Schwellenwerte deutlich angehoben. Betroffen von den EU-Lieferkettenvorgaben sind nur noch Unternehmen ab.
- 5.000 Mitarbeitenden (vorher 1.000 MA)
- 1,5 Mrd. Euro Umsatz (vorher 450 Mio.)
Was bedeutet das für das Gastgewerbe?
EU-Richtlinien entfalten Wirkung insoweit, wie der deutsche Gesetzgeber sie umsetzt. Wichtig ist deshalb jetzt, dass Deutschland diese wirtschaftsfreundlichen Brüsseler Beschlüsse 1:1 ins nationale Recht überträgt. Das Gastgewerbe ist stark von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geprägt. Die wenigsten gastgewerblichen Betriebe fallen direkt unter die (bisherigen und neuen) EU-Schwellenwerte.
Die Entlastungen, sofern Deutschland die Vorgaben so umsetzt, wirken aber indirekt: Bisher mussten viele gastgewerbliche Betriebe umfangreiche Fragebögen, Risikoabfragen und Dokumentationspflichten erfüllen, weil große Auftraggeber und Kunden Daten für ihre eigene Berichterstattung einforderten. Hier sind nun spürbare Entlastungen zu erwarten – zum einen, weil weniger Geschäftspartner aufgrund der angehobenen Schwellenwerte in den Anwendungsbereich fallen, zum anderen, weil einige Anforderungen bei den großen Unternehmen aufgrund der neuen Regelungen geringer werden.
Unsere Forderungen an die Bundesregierung
Damit die EU Entlastungen auch in Deutschland ankommen, braucht es eine stringente nationale Umsetzung. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) muss schnellstmöglich an den EU-Standard angepasst und entsprechend entschärft werden.
Auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist jetzt Konsequenz gefragt: Die durch Omnibus-I erreichten Erleichterungen müssen sich unmittelbar in den Berichtsstandards und dem aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren hierzu widerspiegeln.