Auf den neuesten Stand gebracht wurden die Zahlen zum Orientierungsbetrag zur Lebensunterhaltssicherung und zu den Angeboten des BAMF im Rahmen der Azubi-Berufssprachkurse (BSK). Wir haben die neue Vorgabe zur Information über arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote gemäß § 45c AufenthG integriert. Außerdem weisen wir auf die Erlasse in einigen Bundesländern (u.a. Baden-Württemberg und Sachsen) zur Erleichterung des Übergangs von Ausbildung zu Fachkrafttätigkeit (Verlängerung des Aufenthaltstitels nach § 16 AufenthG) hin.