Zur Sicherheit Ihrer Gäste, Ihrer Mitarbeiter und zu Ihrem eigenen Schutz ist eine ausgebildete Person zum Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb unumgänglich. Kernthemen der Ausbildung sind die Brandmeldung, Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden. Unser Premium Partner, das Carl-Korth-Institut bildet zum Brandschutzhelfer aus und unterweist in einer Schulung alle wichtigen Sofortmaßnahmen und Kenntnisse zum vorbeugenden Brandschutz sowie zur Brandbekämpfung und Räumung.
Gemäß Arbeitsstättenregel ASR A2.2 hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.
Eine weitere Schulung ist die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten, die gesetzlich gefordert ist. Dieser unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie als Sicherheitsbeauftragte(r) die aktuellen Forderungen in Form von Gesetzen und Verordnungen kennen und ins besondere auch wissen, wie diese im Betrieb effizient anzuwenden bzw. umzusetzen sind. Sicherheitsbeauftragte sind unmittelbar vor Ort wenn es darum geht Gefährdungen und Belastungen frühzeitig zu erkennen und unschädlich zu machen.
Diese Ausbildung ist daher sehr praxisnah an die Bedürfnisse des Arbeitsschutzes in Ihren Einrichtungen angelegt, um Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und nützliche Handlungshilfen zu geben.
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Termine:
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
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