Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können.
Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.
Diese erläutern kompakt den europäischen und nationalen Rechtsrahmen, zeigen konkrete Handlungsmöglichkeiten der Kommunen auf – von Registrierungs- und Genehmigungssystemen über Kontrolle und Vollzug bis hin zu Fragen der Steuergerechtigkeit – und geben Argumentationshilfen. Sie richten sich an kommunale Entscheidungsträger ebenso wie an Hoteliers, die den Dialog vor Ort aktiv mitgestalten wollen. Die Handlungsempfehlungen können hier auf der IHA-Webseite kostenfrei heruntergeladen werden.