Infolge des zu unseren Gunsten entschiedenen Rechtsstreits gegen die GEMA zum Tarif für Fernsehsendungen (FS-Tarif), möchten wir Sie über folgende Änderungen in Kenntnis setzen: Mit dem Urteil des OLG München gelten für die Vergütungen neue Größenschwellen für TV-Geräte/Bildschirme:
- Kleinbildfernseher: Geräte bis 65 Zoll Bilddiagonale
- Großbildfernseher: Geräte mit mehr als 65 Zoll Bilddiagonale
Werden ausschließlich Kleinbildschirme eingesetzt, ist die Anzahl der Fernsehgeräte maßgeblich. Werden Großbildschirme genutzt, ist die Raumgröße in Quadratmetern entscheidend (Hinweis: Dies gilt auch für Räume mit nur einem Großbildschirm und einem oder mehreren kleinen TV-Geräten).
Für TV-Geräte mit einer Größe von mehr als 42 Zoll bis 65 Zoll hat die GEMA bisher die Vergütung für Großgeräte berechnet. Wenn Sie solche Geräte nutzen bzw. genutzt haben, bitten wir Sie, Ihre Verträge mit der GEMA entsprechend anpassen zu lassen, damit Sie Ihre Rückzahlungen erhalten. Die Änderung setzt die GEMA aktuell rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 um. Für weiter zurückliegende Zeiträume stehen wir aktuell mit der GEMA in Verhandlungen.
Wie Sie die Vertragsanpassung veranlassen, erfahren Sie hier auf der Website der GEMA.