Booking.com Sammelklage

Die Sammelklage auf Entschädigung für europäische Hotels, die durch die rechtswidrigen Bestpreisklauseln von Booking.com geschädigt wurden, ist nun offiziell beim Bezirksgericht Amsterdam eingereicht.

Die Klage folgt auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024, in dem bestätigt wurde, dass sowohl die weit als auch die eng gefassten Best-preisklauseln von Booking.com gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese Klauseln schränkten den Preiswettbewerb ein, untergruben die direkten Vertriebskanäle der Hotels und führten über viele Jahre hinweg zu überhöhten Provisionssätzen.

Tausende von Hotels aus ganz Europa sind in der Klageschrift aufgeführt, die von einer unabhängigen niederländischen Stiftung eingereicht wurde, die die betroffenen Hotels in dem Verfahren vertritt. IHA und HOTREC unterstützt die Initiative zusammen mit mehr als 30 nationalen Hotelverbänden aus ganz Europa. Im Laufe des Jahres 2026 wird die Stiftung Erweiterungen der Klage einreichen, die weitere Hotels umfassen werden.

Weitere Verfahrensschritte werden nun vor den niederländischen Gerichten folgen. Da es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt, erfolgen keine weiteren Stellungnahmen zu Einzelheiten des Verfahrens.

Hoteliers, die sich dort für das pan-europäische Verfahren bereits registriert haben, aber noch nicht alle notwendigen Angaben gemacht haben oder die Teilnahmeerklärung ("Participation Agreement") noch nicht unterschrieben haben, sollten dies nun unbedingt zeitnah erledigen, um an dem Amsterdamer Verfahren noch teilzunehmen! 

Sollten Sie sich noch nicht auf www.mybookingclaim.com registriert haben, können Sie dies für einen unbestimmten Zeitraum noch nachholen.