(Berlin / München) Der Mindestlohn soll in Deutschland laut Mindestlohnkommission 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen, zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung um 70 Cent auf 14,60 Euro vorgesehen. Aktuell liegt die Lohnuntergrenze bei 12,82 Euro. Dies entspricht einem Anstieg zum 1. Januar 2026 um 8,4 Prozent und zum 1. Januar 2027 um 5,0 Prozent. Insgesamt liegt damit dann der Mindestlohn 2027 um 13,9 Prozent höher als heute.
Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, äußert sich wie folgt: „Wir akzeptieren die Entscheidung der unabhängigen Mindestlohnkommission. Es ist ein wichtiges Signal für die Tarifautonomie, dass sich die Sozialpartner auf eine Lösung verständigen konnten und nicht die Politik die Höhe des Mindestlohns festlegt. Für unsere Branche bedeutet diese Steigerung des Einstiegslohns für in der Regel ungelernte Kräfte jedoch eine erhebliche Herausforderung, da sie das gesamte Lohngefüge beeinflusst. Wir sehen die Gefahr, dass steigende Arbeitskosten es Betrieben erschweren werden, Menschen ohne Ausbildung eine Chance zu geben. Das könnte den Arbeitsmarkt zusätzlich belasten. Wir setzen darauf, dass die Kommission künftig keine weiteren Sprünge in dieser Höhe beschließt und der Mindestlohn nicht erneut politisiert wird – das würde unserer international ausgerichteten Tourismusbranche und dem Wirtschaftsstandort Deutschland schaden. Jetzt ist es entscheidend, dass die Bundesregierung Wort hält und den Faktor Arbeit an anderer Stelle entlastet, indem die im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen, insbesondere die 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen, zum 1. Januar 2026 umgesetzt werden. Denn bereits seit 2022 sind die Arbeitskosten im Gastgewerbe um 34,4 Prozent gestiegen. Und 2024 war in der Branche das fünfte Jahr in Folge mit realen Umsatzverlusten – minus 13,0 Prozent gegenüber 2019. Unsere Betriebe brauchen dringend Unterstützung, nicht zusätzliche Belastungen – gerade in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit mit massiv gestiegenen Arbeitskosten und realen Umsatzverlusten.“
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