Keine Übernachtungssteuer in München

Inselkammer: „Die Ankündigung der Landeshauptstadt München die Branche durch eine weitere Belastung zu schwächen und sich über den Entschluss der Staatsregierung hinwegsetzen zu wollen, empfinden wir als Affront – gegenüber Gastgebern und deren Gästen gleichermaßen.“ / Schottenhamel: „Eine Übernachtungssteuer benachteiligt einseitig das Gastgewerbe, weil die Kunden anderer Münchner Wirtschaftsunternehmen keine derartigen Steuern zahlen müssen. Dies gilt umso mehr, da die Einnahmen in den allgemeinen Stadthaushalt fließen und nicht der Branche zukommen“ / Geppert: „Eine zusätzliche Steuer würde Übernachtungen verteuern, Gäste verschrecken und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigen.“

(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern zeigt sich besorgt über das anhaltende Bestreben der Landeshauptstadt München an einer Übernachtungssteuer festzuhalten. Die Idee für die Bettensteuer in München kam Ende 2022 auf. Kurz danach verkündete die Bayerische Staatsregierung, dass sie eine Bettensteuer in Bayern generell verbieten werde und verkündete den Entschluss zur Erweiterung des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Das KAG soll nach Angaben der Bayerischen Staatsregierung in Artikel 3 um die Übernachtungssteuer erweitert und damit die Erhebung einer Übernachtungssteuer in Bayern generell verboten werden. Schon Anfang Februar hatte der Innenausschuss des Landtages dafür gestimmt, dass eine Bettensteuer verboten wird, im Plenum wird sich der Landtag am 2. März damit befassen. Damit wäre die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer in der Landeshauptstadt München eigentlich vom Tisch, doch die Landeshauptstadt will gegen das Verbot juristisch vorgehen.

DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „In Zeiten multipler Krisen darf es keine zusätzlichen Belastungen geben. Wir begrüßen daher die klare Haltung der Bayerischen Staatsregierung. Die Ankündigung Münchens das Gastgewerbe durch eine weitere Belastung zu schwächen und sich über den Entschluss der Staatsregierung hinwegsetzen zu wollen, empfinden wir als Affront – gegenüber Gastgebern und deren Gästen gleichermaßen.“ Bislang gibt es keine Gemeinde in Bayern mit einer vergleichbaren Steuer. „Eine Übernachtungssteuer in München wird auch in anderen Kommunen Bayerns Begehrlichkeiten wecken“, gibt Kreisvorsitzender Christian Schottenhamel zu bedenken, „Selbst bei den Gästen der Münchner Flaggschiffbetriebe herrscht eine extrem hohe Preissensibilität. Wenn man dann bedenkt, wie kleinteilig Münchens Hotellerie in Gänze aufgestellt ist, kann man nur erahnen, welche Bedeutung jeder zusätzliche Cent bei den Gästen dieser Betriebe spielt. Er dürfte eine ganz entscheidende Rolle bei der Auswahl der Destination haben.“ „Ich will gar nicht daran denken, wenn Münchens Beispiel im ländlichen Raum Schule machen würde“, ergänzt Inselkammer, „hier würde eine Verteuerung der Übernachtungspreise den Prozess des Gasthofsterbens immens beschleunigen.“ 

Schottenhamel: „Auch unter dem Aspekt fairer Wettbewerbsbedingungen würde eine Übernachtungssteuer das Gastgewerbe einseitig benachteiligen, weil die Kunden anderer Akteure wie Einzelhändler, Taxifahrer, Museen und viele weitere, die vom Tourismus profitieren, keine derartigen Steuern zahlen müssen. Zudem sollen die Einnahmen in den allgemeinen Stadthaushalt fließen und nicht der Branche zukommen.“ „In Österreich ist es genau andersherum“, erläutert Inselkammer, „Dort zahlt jedes wirtschaftlich agierende Unternehmen anteilig in einen Topf, um dadurch den Tourismus zu fördern, da man genau weiß, wie viel Kaufkraft durch Touristen generiert wird.“ „Die Erhebung einer Übernachtungssteuer empfinden wir, vor allem nach dem Sonderopfer, das die Branche während der Pandemie erbracht hat, nahezu als skandalös,“ so Schottenhamel und Inselkammer weiter: „Die Staatsregierung will der Branche, insbesondere nach Corona, keine zusätzlichen Lasten auferlegen. Denn in Bayern kommt dem Tourismus als Leitökonomie und Jobmotor eine besondere Bedeutung zu. Rund 600.000 Menschen verdienen ihr Einkommen im Tourismus. Hotellerie und Gastronomie bilden dabei das Rückgrat des Tourismus. Für 447.000 Erwerbstätige bietet die Branche im Freistaat Arbeit, das entspricht rund jedem 17. Erwerbstätigen. Darüber hinaus befindet sich nahezu jeder zehnte bayerische Ausbildungsplatz in einem Hotel oder einem Gastronomiebetrieb. Neben der großen Bedeutung der Branche als Ausbilder und Arbeitgeber, gibt es eine weitere Besonderheit: Das Gastgewerbe bietet Arbeits- und Ausbildungsplätze noch in allen Regionen Bayerns, auch in Gebieten, aus denen sich andere Industrien und Dienstleister längstens zurückgezogen haben.“ „München täte gut daran, nicht immense Summen an Steuergeldern für Gutachten im Vorfeld einer Popularklage zu verschwenden, mit dem Ziel, einzelne Branche noch mehr zu belasten, sondern lieber selbst konsequent nach Einsparpotenzialen suchen“, ergänzt DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert.

Geppert ist auch angesichts der Ankündigung der Landeshauptstadt, sich über das Verbot hinwegsetzen zu wollen, alarmiert: „Eine zusätzliche Steuer würde Übernachtungen verteuern, Gäste verschrecken und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigen. Es ist nicht die Zeit für neue Steuern oder zusätzliche Belastungen, im Gegenteil: Die Entlastung der Branche ist jetzt gefragt. Corona hatte das Gastgewerbe schon an den Rand des wirtschaftlich Möglichen gebracht, im Nachgang kam es dann zu einem deutlichen Lohnsprung sowie zusätzlich zu immensen Mehrbelastungen unter anderem durch enorm gestiegene Lebensmittelkosten und explodierende Energiepreise. Statt neuer Steuern benötigt die Branche endlich die Entfristung der Mehrwertsteuer unter Einbezug der Getränke, ein flexibleres Arbeitszeitgesetz mit der Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit und Unterstützung bei den steigenden Energiepreisen. Doch auch hier wissen wir die bayerische Staatsregierung auf unserer Seite.“

– Ende der Pressemitteilung –