Newsletter Juni 2011/Bayern: Gesetzliche Unfallversicherung

Aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts: Freiwillige Unternehmerversicherung (gesetzliche Unfallversicherung) nur mit Antrag gültig

 

Aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts: Freiwillige Unternehmerversicherung (gesetzliche Unfallversicherung) nur mit Antrag gültig

Es war unzulässig, die Ende 2007 auslaufende Pflichtversicherung für Unternehmer bei der damaligen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) automatisch als freiwillige Unternehmerversicherung weiterlaufen zu lassen.

So hat es das Bundessozialgericht (BSG) am 17. Mai 2011 entschieden. Eine detaillierte Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor. Auf die muss die BGN nun warten, um das Urteil rechtssicher umsetzen zu können.