Acconsis informiert: Einhaltung der neuen Kassenanforderungen

Mit dem zweiten Teil des Gesetzes zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen kommt es ab dem 01.01.2020 zu weiteren Verschärfungen, insbesondere für die Gastronomie und Hotellerie!

Nachdem der Gesetzgeber mit der Einführung des Gesetzes zur Kassen-Nachschau bereits unangemeldete Kontrollen vorgesehen und damit den ersten Teil des Gesetzes zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen umgesetzt hat, kommt es ab dem 01.01.2020 mit dem zweiten Teil des Gesetzes zu weiteren Verschärfungen (insbesondere) für die Gastronomie und Hotellerie.
Die auch als „neues Kassengesetz“ bezeichnete Vorschrift bringt im Wesentlichen die folgenden Änderungen mit sich:   

  • Kassen sind nur noch mit zertifizierten Sicherheitseinrichtungen zu nutzen:
    Ihr Kassensystem muss etwa – von einer Übergangsregelung abgesehen – über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen.
  • für jeden Geschäftsvorfall ist zukünftig ein Beleg auszuhändigen
    (Belegausgabepflicht – Achtung der Beleg muss mehr Informationen enthalten als eine „normale Rechnung i.S.d. Umsatzsteuergesetzes!)   
  • Ihre Kassensysteme (elektronische Aufzeichnungssysteme) sind bis zum 31.01.2020 gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen –
    Neuanschaffungen sind innerhalb eines Monats anzeigepflichtig.

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Datum vom 06.11.2019 erkannt (veröffentlicht), dass die gesetzlichen Umsetzungsfristen (ab Januar 2020) nicht eingehalten werden können.
Vor diesem Hintergrund wurde die Umsetzungsfrist bis zum 30.09.2020 „verlängert“. Diese Verlängerung gilt aber nur für die vorgenannten Bullet Points 1 und 3.
Folglich besteht ab Januar 2020 die Verpflichtung zur Belegausgabe.

Bitte überprüfen Sie daher dringend und kurzfristig, ob Ihr Beleg die gesetzlichen Anforderungen nach dem „neuen Kassengesetz“ erfüllt.
Dies dürfte in den seltensten Fällen gegeben sein. Zu bedenken ist dabei insbesondere, dass der Beleg zukünftig den Zeitpunkt des Vorgangsbeginns und der –beendigung ausweisen muss.      

Gerne unterstützen die Experten von Acconsis Sie bei der Erfüllung der neuen gesetzlichen Verpflichtungen, sprechen Sie bei Bedarf Dr. Christopher Arendt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht an.
 
ACCONSIS GmbH Steuerberatungsgesellschaft
 
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