31/09 vom 22. Dezember 2009

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2010

Nachstehend finden Sie eine Übersicht über Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn 2010 wirksam werden

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2010
Nachstehend finden Sie eine Übersicht über Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn 2010 wirksam werden:

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2009 das Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedet.

a.    Der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen wird zum 1. Januar 2010 auf sieben Prozent abgesenkt. Damit wird die erste Übernachtung zu einem Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent in der Silvesternacht vom 31. Dezember 2009 auf den 1. Januar 2010 erfolgen.

Die Ermäßigung umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen (§ 12 Absatz 2 Nummer 11 -neu -UStG).

Nach dem Willen des Gesetzgebers wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent nur auf die reine Beherbergungsleistung angewandt. Nebenleistungen wie das Frühstück sind zum vollen Mehrwertsteuersatz abzurechnen. Ab 1. Januar 2010 muss das Frühstück also auf Hotelrechnungen gesondert ausgewiesen werden. Eine Pauschalrechnung, die die Übernachtung inklusive Frühstück beinhaltet, kann nicht mehr ausgestellt werden.

Nähere Informationen z.B. zum Thema Dienstreisende entnehmen Sie bitte der „Internen Mitgliederinformation zur Mehrwertsteuersenkung“ vom 21. Dezember 2009.

b.    Die Regelungen zur Sofortabschreibung so genannter geringwertiger Wirtschaftsgüter werden geändert. Nach der Neuregelung hat der Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften das Wahlrecht, einen Sofortabzug bei selbständig nutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vorzunehmen, deren Anschaffungs-oder Herstellungskosten jeweils 410 Euro nicht übersteigen. Entsprechend der früheren Rechtslage vor der Einführung des Sammelpostens werden diese Wirtschaftsgüter, deren Wert 150 Euro übersteigt, in einem laufend zu führenden Verzeichnis erfasst (§ 6 Absatz 2 EStG).

Erweiterter steuerlicher Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen

Nach bisherigem Recht sind Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit den anderen sonstigen Vorsorgeaufwendungen nur begrenzt abzugsfähig. Diese Höchstbeträge werden künftig auf bis zu 2.800 Euro erhöht. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten für privat wie auch für gesetzlich Krankenversicherte und werden auch lohnsteuerlich wirksam.

Kurzarbeitergeld

Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld auf 18 Monate

Ab 1. Januar 2010 gilt eine neue Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld. Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird auf bis zu 18 Monate verlängert. Ohne eine neue Regelung würde die Bezugsfrist für Kurzarbeit, die im Jahr 2010 begonnen wird, entsprechend der gesetzlichen Regelung lediglich maximal sechs Monate betragen. Die Verlängerung auf 18 Monate gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit im Jahr 2010 beginnen. Für Betriebe, die mit der Kurzarbeit schon im Jahr 2009 begonnen haben, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Von dieser Regelung unabhängig bleibt es außerdem bei den besonderen Erleichterungen der Kurzarbeit durch die Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung, so z. B. die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2010.

Neue pauschalierte Nettoentgelte für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes

Die für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zugrunde zu legenden sogenannten pauschalierten Nettoentgelte werden zum 1. Januar 2010 angepasst. Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent und für die übrigen Arbeitnehmer 60 Prozent der so genannten Nettoentgeltdifferenz in einem Kalendermonat. Die Nettoentgeltdifferenz ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Soll- und dem Ist-Entgelt. Das Soll-Entgelt ist das Arbeitsentgelt ohne den Arbeitsausfall. Das Ist-Entgelt ist das in Folge des Arbeitsausfalls geminderte Arbeitsentgelt.

Sachbezugswerte 2010

Die Sachbezugswerte 2009 und 2010 entnehmen Sie bitte dem diesbezüglichen BHG-Info, welches Sie am 22. Dezember 2009 erhalten haben.

Elektronisches Entgeltnachweisverfahren (ELENA) startet

Zum 1. Januar 2010 startet mit der erstmaligen Meldung der Beschäftigtendaten durch die Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung das elektronische Entgeltnachweisverfahren (ELENA). Mit dem ELENA-Verfahren wird das bisherige papiergebundene System der Entgeltbescheinigungen durch ein elektronisches Bescheinigungswesen mittels einer zentralen Datenbank ersetzt. Auf diese Datenbank können die Behörden mit Zustimmung der Leistungsantragssteller zugreifen und die jeweils benötigten Daten in ihr System übertragen.

Für Arbeitgeber besteht deshalb ab 1. Januar 2010 die Verpflichtung, die Entgeltdaten Ihrer Arbeitnehmer monatlich in elektrischer Form an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln. Die bisher genutzten Entgeltabrechnungsprogramme werden von den Softwareanbietern derzeit entsprechend angepasst. Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter über diese Datenübermittlung informieren.

Informationen und Arbeitshilfen finden Arbeitgeber wie Beschäftigte auf der Internetseite www.das-elena-verfahren.de.

Gesetzlichen Rentenversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2010 unverändert 19,9 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 26,4 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2010 weiterhin 79,60 Euro.

Betriebsprüfer der Rentenversicherer prüfen erstmalig Beitragszahlungen zur Unfallversicherung 

Erstmalig werden ab dem 1. Januar 2010 die Betriebsprüfer der Rentenversicherer bei ihren Betriebsprüfungen auch die Angaben zur Beitragszahlung in der Unfallversicherung für das Jahr 2009 prüfen. Die Beitragsjahre bis 2009 werden noch von den Prüfdiensten der Unfallversicherungsträger geprüft. Die vollständige Übernahme der Prüfungen durch die Rentenversicherung erfolgt schrittweise bis zum 1. Januar 2012.

Meldung der Arbeitsstunden an die Unfallversicherungsträger ab 1. Januar 2010 zwingend

War es den Arbeitgebern bisher freigestellt, die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die Unfallversicherung zu melden, gilt ab dem 1. Januar 2010, dass diese Daten zwingend zu melden sind. Ansonsten werden die Meldungen als fehlerhaft zur Neuerstattung abgewiesen. Zu melden sind entweder die tatsächlich erfassten Arbeitsstunden oder zumindest die Sollarbeitsstunden der Beschäftigten. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, können ersatzweise Arbeitsstunden nach dem Vollarbeiterrichtwert bzw. geschätzte Arbeitsstunden gemeldet werden.

Insolvenzgeldumlage

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Jahr 2010 wird auf 0,41 Prozent festgesetzt.

Gleitzonenfaktor F im Bundesanzeiger veröffentlicht

Ab dem 1. Januar 2010 gilt für Beschäftigte in der Gleitzone (400,01 bis 800,00 Euro Entgelt im Monat) der neue Gleitzonenfaktor 0,7585.

Künstlersozialversicherung

Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe wird von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.                                                                         

                                                                                  Stand: Dezember 2009

 

Bevor diese Neuregelungen jedoch in Kraft treten werden, wünschen wir Ihnen frohe Festtage im Kreise Ihrer Familie und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr 2010!