26/09 vom 3. Dezember 2009

Versicherungsschutz erloschen – Neuantrag notwendig

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) informiert: Ist die freiwillige Versicherung bei der BGN einmal erloschen, weil die Beiträge oder Beitragsvorschüsse nicht gezahlt wurden...

 

Hotelchroniken gesucht

"Wer die Zukunft gestalten will, muss sich mit der Vergangenheit beschäftigen und kann daraus lernen."

 

Stefan Seidl, junger Tourismusfachwirt interessiert sich für die Geschichte des modernen Tourismus...

 

Versicherungsschutz erloschen – Neuantrag notwendig

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) informiert: Ist die freiwillige Versicherung bei der BGN einmal erloschen, weil die Beiträge oder Beitragsvorschüsse nicht gezahlt wurden, gewährt nur ein Neuantrag den Versicherungsschutz. Wer rückständige Beiträge für bereits gewährten Versicherungsschutz nachträglich zahlt, steht also nicht automatisch wieder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Beitrag zur freiwilligen Versicherung für 2008 und der Vorschuss für 2009 waren in voller Höhe am 15. Mai 2009 fällig. Die Versicherung erlischt nach Gesetz (SGB VII, §6), wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuss nicht innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit gezahlt wurde. Das bedeutet: Die Frist von zwei Monaten endete am 15. Juli 2009. Darüber hatte die BGN informiert. Die Versicherung ist auch dann erloschen, wenn ohne eine von der BGN genehmigte Ratenzahlung nur Teilbeträge auf den Gesamtbetrag gezahlt wurden.

Auch wenn ein Unternehmer damit nicht mehr bei der BGN versichert ist, entbindet ihn das nicht von der Zahlung bisher angefallener Beiträge für seine freiwillige Versicherung. Neuanmeldungen bleiben zudem unwirksam, bis die rückständigen Beiträge gezahlt wurden. Der Versicherungsschutz der Mitarbeiter bleibt davon unberührt. Übrigens: Eine Mahnung ist nicht Voraussetzung für das Erlöschen der Versicherung wegen Nichtzahlung der Beiträge oder Beitragsvorschüsse. Der Aufhebungsbescheid ist also auch dann rechtmäßig, wenn vorher keine Mahnung zuging.

Informationen zur freiwilligen Versicherung der BGN im Internet unter: www.fv-bgn.de

Hotelchroniken gesucht

"Wer die Zukunft gestalten will, muss sich mit der Vergangenheit beschäftigen und kann daraus lernen."

Stefan Seidl, junger Tourismusfachwirt interessiert sich für die Geschichte des modernen Tourismus. Deshalb hat er sich vorgenommen, ein Archiv aufzubauen. Es soll nicht nur die wenigen Standardwerke enthalten, sondern vor allem die Geschichte der wichtigsten bestehenden und ehemaligen Unternehmen der Branche.

Der Arbeitskreis Tourismusgeschichte sucht demnach Chroniken von Hotels aus dem Bayerischen Raum.

Weitere Informationen und Ansprechpartner: Herr Stefan Seidl, Tourismusfachwirt (IHK), Fax: +49 3212 1100735, arbeitskreis@tourismusprojekte.de, www.tourismushistorie.de