Ziel des bundesweiten Förderprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.
Des Weiteren werden Beratungen zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung und Ökologischen Nachhaltigkeit gefördert. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie können bis 2026 insgesamt fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal jedoch zwei Beratungen pro Jahr.
Nähere Information zum Programm finden Sie auf der Website der INTERHOGA
und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.