Finaler 10-Punkte-Plan der BdA zur Erwerbsmigration

Gemeinsam das Thema Faire Arbeitskräfte-Migration angehen.

In dem untenstehenden finalen Text des 10-Punkte-Plans sind die Anregungen des DEHOGA enthalten. Der wichtigste Punkt dabei ist sicherlich, dass nicht mehr nur von Fachkräftesicherung, sondern auch von Arbeitskräftesicherung die Rede ist.

Hier haben die Öffentlichkeitsarbeit des DEHOGA und die vielfachen Verlautbarungen gastgewerblicher Unternehmer zu einem gewissen Meinungswandel beigetragen. Uns geht es um gezielte Erwerbsmigration, nicht um potenzielle Zuwanderung in die Sozialsysteme. Deshalb bleiben die Arbeitsmarktdaten enorm wichtig und deshalb sollten DEHOGA-Mitglieder ihre offenen Stellen bei den Arbeitsagenturen melden, auch wenn sie nicht erwarten, sie tatsächlich durch Vermittlung der BA besetzen zu können.

Der BdA und der DEHOGA wird ab sofort in den vertieften politischen Dialog einsteigen. Wir rechnen bereits für Oktober mit ersten Eckpunkten des im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetzentwurfs zur Erwerbsmigration im Kabinett. Der DEHOGA wird sich weiter auf allen Ebenen intensiv für die Verbesserung der Zuwanderungsmöglichkeiten für Hotellerie und Gastronomie einsetzen. Parallel begleiten wird aktiv verschiedene Recruiting-Projekte mit der ZAV und GIZ bei Integrationsprojekten.

Konkret fordern der BdA (Bundesverband der deutschen Arbeitgeberverbände) sowie der DEHOGA Bayern folgende 10 Punkte:

1. Die Verwaltungsverfahren müssen vereinfacht, digitalisiert, beschleunigt und damit planbar für Arbeitgeber und ausländischer Arbeitskraft ausgestaltet werden. Die langen Wartezeiten bei der Vergabe von Visaterminen müssen ein Ende haben.

2. Der Rechtsrahmen muss zielgerichtet weiterentwickelt werden, insbesondere bei der Umsetzung der revidierten Blue-Card-Richtlinie. Es muss auch für Berufsanfängerinnen und -anfänger erlaubt sein, einen Aufenthaltstiteln zur Arbeitsplatzsuche sowie die Möglichkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Erwerbstätigkeit zu erhalten.

3. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Chancenkarte sollte so umgesetzt werden, dass sie auf Personengruppen ausgerichtet ist, die bisher nicht oder nur eingeschränkt zur Erwerbsmigration einreisen dürfen. Dies gilt insbesondere für Menschen, bei denen keine formale Anerkennung eines vorhandenen ausländischen Abschlusses vorliegt. Ein klassisches, für alle Personengruppen offenes Punktesystem ist nicht der richtige Weg, da Mehrwert und bürokratischer Aufwand im administrativen Aufbau und in der Anwendung in keinem sinnvollen Verhältnis zueinanderstehen.

4. Eine Vereinheitlichung und Beschleunigung der Anerkennungsverfahren, insbesondere durch eine Zusammenlegung bei nicht-zentralisierten Landesbehörden ist notwendig, um insbesondere die Zahl an beruflich qualifizierten Zuwandernden deutlich zu steigern. Der gesetzlich vorgesehene Zeitraum zur Durchführung notwendiger Anpassungsqualifizierungen muss verlängert werden.

5. Die Möglichkeiten der Zuwanderung unterhalb des Fachkräfteniveaus müssen gestärkt werden, z. B. durch eine relativ kurzfristig umsetzbare Anpassung der Beschäftigungsverordnung zur Entfristung und Abschaffung der Kontingentierung bei der sog. Westbalkanregelung. Auch weitere branchenspezifische Absprachen zur Saisonbeschäftigung nach § 15a BeschV sind notwendig.

6. Das Verbot einer Beschäftigung in der Zeitarbeit muss für die Erwerbsmigration abgeschafft und dadurch die Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften, insbesondere für Unternehmen erleichtert werden, die bisher keine Erfahrung in der Rekrutierung im Ausland haben.

7. Die Sprachförderung im In- und Ausland muss bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die gesetzlichen Vorgaben zum Sprachniveau bei der Einreise müssen angepasst werden, damit sie keine zusätzlichen Hürden darstellen.

8. Zuwanderung, um eine Ausbildung in Deutschland zu machen, sollte gestärkt und vereinfacht werden.

9. Die Zuwanderung zur Gründung, insbesondere auch von Start-ups sollte stärker in den Blick genommen und Vorgaben einheitlich angewendet werden. Andere EU-Länder nutzen die Potenziale von ausländischen Gründerinnen und Gründern deutlich erfolgreicher.

10. Eine klare Trennung zwischen Asyl- und Erwerbsmigration ist notwendig und sachgerecht. Sie muss beibehalten werden, obwohl die Themen häufig in einem Atemzug diskutiert und argumentativ verknüpft werden. Während im Asylrecht die Frage „Wer braucht uns?“ zu beantworten ist, geht es bei der Erwerbsmigration um die Frage „Wen brauchen wir?“.