Das Thema Sozialversicherung ist nicht immer einfach zu durchschauen. Wer wenig Erfahrung im Umgang mit der Sozialversicherung hat ist unsicher, ob und wofür die einzelnen Sozialversicherungsträger zuständig sind und welche Angaben er jeweils übermitteln muss. Seit diesem Jahr unterstützt ein Online-Informationsportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Arbeitgeber und Unternehmer bei der Umsetzung des Sozialversicherungsrechtes. Besonders Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen sich mit seiner Hilfe besser zurechtfinden. Über einen Frage-Antwort-Katalog führt die Orientierungshilfe zu konkreten Informationen hinsichtlich der jeweiligen Meldepflichten, grundlegenden Handlungsempfehlungen und Übersichten der erforderlichen Angaben. Ergänzt wird das Angebot durch allgemeine Informationen in Form von Glossaren, Steckbriefen und einer Sozialversicherungs-Bibliothek.
Zum Portal: www.informationsportal.de
Über die BGN:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,5 Millionen Menschen in über 400.000 Betrieben.