Seit 2012 können Arbeitgeber ihre Daten an die Sozialversicherung elektronisch übermitteln (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung euBP). Das verringert den Aufwand für Betriebsprüfungen.
Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue sog. Gemeinsame Grundsätze für die Übermittlung der Daten für die euBP.
Die entsprechenden Dokumente sowie FAQ’s finden Sie auf der euBP-Infoseite der Deutschen Rentenversicherung.