Das Wichtigste in Kürze:
- Die DSGVO legt dem Gastgewerbe verschiedene Dokumentations- und Informationspflichten auf und stärkt die Rechte der Betroffenen.
- Eine der Anforderungen der DSGVO ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB). Doch nicht jede Gaststätte und nicht jedes Hotel ist automatisch von dieser Pflicht betroffen.
- Wenn Ihr Hotel oder Restaurant die Reservierungsdaten eines Gastes aus einem Buchungsportal übernimmt, muss der Gast über die Verarbeitung seiner Daten informieren werden.
- Als Gastgeber führt kein Weg daran vorbei, die Allergien und Unverträglichkeiten von Gästen zu speichern: am besten über ein Formular mit Einwilligungserklärung beim Check-In.
- Der Einsatz von Videoüberwachung in Gaststätten und Hotels ist datenschutzrechtlich heikel und nur in Einzelfällen zulässig.
- Die Betroffenenrechte nach DSGVO geben Ihren Gästen das Recht zu erfahren, welche Daten über sie verarbeitet bzw. gespeichert werden und für wie lange.
- Bußgelder im Gastgewerbe bewegten sich bisher eher im unteren Bereich. Der beste Weg um Sanktionen zu vermeiden ist ein DSGVO-konformes Verhalten.
Erfahren Sie im Blog-Artikel von DataGuard mehr über DSGVO-konformes Verhalten.