Zum 1. Januar sind die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung angestiegen. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung abschließend zugestimmt. Die Grenzwerte werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst.
Die Sachbezugswerte, Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen finden Sie hier.