Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll steigen: Für 2024 ist eine Erhöhung um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde geplant. Zum 1. Januar 2025 sollen es dann 12,82 Euro pro Stunde sein. Soweit der Vorschlag der Mindestlohn-Kommission, die sich aus Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften zusammensetzt.
Bereits heute sieht der Entgelttarifvertrag für das Gaststättenbeherbergungsgewerbe in Bayern ab 01.04.2023 in der untersten Lohnstufe einen Stundenlohn von 12,60 Euro vor. Allerdings steht das Gastgewerbe angesichts steigender Personalkosten, Lebensmittel- und Energiepreise erheblich unter Druck. Statt in puncto Bezahlung mit dem Finger auf einzelne Branchen zu zeigen, würden andere Maßnahmen helfen:
- Einkommenssteuer: Wir müssen die Einkommensteuer senken, Freibeträge erhöhen, um die Kaufkraft zu steigern und die Menschen zu befähigen, anfallende Mehrkosten zu tragen. Wir müssen echte Anreize zum Arbeiten schaffen.
- Entfristung der Mehrwertsteuer: Der reduzierte Umsatzsteuersatz muss erhalten bleiben. Die 7 Prozent haben den Betrieben Spielräume gegeben, Personalkostensteigerungen aufzufangen.
- Wochenarbeitszeit: Es geht nicht darum, noch mehr zu arbeiten, sondern die Arbeitszeiten zu flexibilisieren. So gewinnt das Gastgewerbe gegenüber homeofficefähigen Berufen auch an Attraktivität als Arbeitgeber – neben guter Bezahlung.
Weitere Positionen und Forderungen des DEHOGA Bayern, auch in Hinblick auf die anstehende Landtagswahl, finden Sie hier.