Insolvenzgeldumlage auf 0,06 Prozent gesenkt

Die Insolvenzgeldumlage wurde für das Jahr 2023 auf 0,06 Prozent festgesetzt. Weitere Informationen können Sie auch hier nachsehen.

Das bedeutet erneut eine Absenkung: 2022 lag die Umlage bei 0,09 Prozent, 2021 noch bei 0,12 Prozent. Die entsprechende Insolvenzgeldumlageverordnung wurde vom Bundesrat verabschiedet und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.