Während der Corona-Pandemie kam und kommt es zu zahlreichen, sich ständig ändernden Definitionen und Rahmenbedingungen für die Erfüllung der einzelnen G-Status. Derzeit gibt es in Deutschland, bis auf die Maskenpflicht in Bus und Bahn, keine Corona-Regeln. Doch das kann sich im Herbst oder Winter wieder ändern.
Dabei ist zu beachten, dass sich das Infektionsschutzgesetz zum 01. Oktober 2022 ändert: Zwei Mal geimpfte Personen gelten nur noch bis 30. September als „vollständig geimpft“. Ab dem Stichtag bedarf es für diesen Status dreier Impfungen.
Wer nachweisen kann, dass er bereits mit dem Coronavirus infiziert war, benötigt nur zwei Impfdosen für den vollständigen Impfschutz. Wer sich bereits vor der ersten Impfdosis angesteckt hat, benötigt als Beleg das Ergebnis eines Antikörper-Tests. Wer nach der ersten oder der zweiten Impfdosis infiziert war, kann dies mit einem PCR- oder einem vergleichbaren Test nachweisen. Die exakten Bestimmungen regelt der Paragraf 22a des Infektionsschutzgesetzes.