Manipulationssichere Registrierkassen

Erste zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) verfügbar │ DEHOGA-Merkblatt aktualisiert │ Bitte um Ihre Mithilfe!

Wie wir kürzlich erfahren haben, gibt es erste zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) für Registrierkassen. Diese zertifizierten TSEn sind derzeit von Swissbit und Cryptovision verfügbar, andere Hersteller werden ggf. folgen. Auch Epson soll bereits über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Die TSEn bestehen entweder aus einer SD-Speicherkarte, die in die Kasse eingeschoben wird, oder aus einem sog. Dongle, der mittels USB-Stecker mit der Kasse verbunden wird. Die Firma Vectron verfügt bereits über solche TSEn, die von Swissbit und Cryptovision hergestellt wurden und rüstet damit ihre Registrierkassen in den Betrieben bereits auf. Laut eigener Auskunft wird Gastrofix ab Februar 2020 zertifizierte Lösungen vorhalten. Gastrofix wird mit Epson eine TSE-Lösung über einen bestimmten Epson-Drucker anbieten.

Von weiteren Herstellern oder Anbietern liegen uns keine Informationen zum aktuellen Sachstand vor. Es ist davon auszugehen, dass mit den zertifizierten TSEn von Swissbit und Cryptovision eine Vielzahl von Kassen unterschiedlicher Hersteller aufgerüstet und manipulationssicher gemacht werden können. Sicherlich muss die Software der Registrierkasse auf die jeweilige TSE abgestimmt werden, so dass die Hersteller der Kassen zunächst ihre Software überarbeiten müssen, sofern das noch nicht geschehen ist. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang, auf Ihren Kassenhändler zuzugehen und nach einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung zu fragen. Diese neuen Informationen haben wir auch zum Anlass genommen, unser Merkblatt zu manipulationssicheren Registrierkassen zu aktualisieren, das Sie hier… herunterladen können.


Noch eine Bitte: Es herrscht aktuell viel Unklarheit wie in bestimmten Situationen oder bei Veranstaltungen die Belegausgabepflicht faktisch funktionieren soll, beispielsweise in der anstehenden Faschingssaison oder in Festzelten, wenn Servicekräfte bei vollem Betrieb jedes Getränk sofort abkassieren. Teilen Sie uns Ihre besonderen betrieblichen Situationen oder Abläufe mit, in denen die Belegausgabepflicht mit unverhältnismäßigen Aufwänden verbunden oder faktisch nicht praktikabel ist. Für Ihre entsprechende Hinweise via Email an gastronomie@dehoga-bayern.de wären wir sehr dankbar.