Ausbildungsstart Sommer - Wichtiger Hinweis für Ausbildungsbetriebe

Reichen Sie Ihre Anträge zum beschleunigten Fachkräfteverfahren für Auszubildende aus Drittstaaten bis 1. Juni ein.

Für den Ausbildungsstart Sommer 2024 stellen viele Betriebe bis Ende August bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) Anträge auf Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Die Ausbildungsbetriebe werden gebeten, diese Anträge mindestens 3 Monate vor dem geplanten Ausbildungsbeginn einzureichen.

Beispiel: Soll die Ausbildung zum 1. September beginnen, sollte der Antrag mit allen nötigen Dokumenten spätestens am 1. Juni eingereicht werden.

Falls der Antrag später gestellt wird, ist zusätzlich eine formlose Bestätigung nötig, die belegt,  dass die Ausbildung in dem Betrieb auch zu einem späteren Zeitpunkt als geplant begonnen werden kann. Jedoch bitten die bayerischen Berufsschulen, Auszubildende aus Drittländern möglichst zu Beginn des Schuljahres einzustellen.

Die Einreichung vollständiger Anträge erleichtert die Bearbeitung und kann den Bearbeitungsprozess deutlich beschleunigen. Wichtige Hinweise zu den für das Verfahren benötigten Dokumenten sind in der Checkliste Auszubildende aus Drittstaaten zu finden.

Bei konkreten Fragen zur Durchführung des Verfahrens steht Ihnen gerne die ZSEF unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Zentrale Stelle für die
Einwanderung von Fachkräften
Regierung von Mittelfranken

Hotline: +49 (0)911 2352-211
Montag bis Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr

E-Mail: 

Internet: www.zsef.bayern.de