Eine wichtige Rolle im betrieblichen Tagesgeschehen ist die Funktion des oder der Sicherheitsbeauftragten.
Gesetzlich gefordert in den verschiedenen Vorschriften unterstützen Sie den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrer Einrichtung.
Als Sicherheitsbeauftragte(r) haben Sie Vorbildfunktion. Sie sind es, die durch ihre Tätigkeit
"vor Ort" Gefährdungen und Belastungen unmittelbar miterleben, ebenso wird eine erhöhte
Aufmerksamkeit von Ihnen erwartet.
Diese Ausbildung ist daher sehr praxisnah an die Bedürfnisse des Arbeitsschutzes in Ihren
Einrichtungen angelegt, um Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und nützliche Handlungshilfen zu geben.
Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte übernehmen in einem Betrieb die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden.
Hierzu ist es zwingend notwendig, dass im Unternehmen ausgebildete Personen für die Sofortmaßnahmen im Brandfall ständig anwesend sind. Zudem ist es die Aufgabe des Brandschutzhelfers, die für den vorbeugenden Brandschutz verantwortlichen Personen (Unternehmer, Brandschutzbeauftragter) zu unterstützen.
In der Schulung werden in Theorie und Praxis alle notwendigen Sofortmaßnahmen und
Kenntnisse zum vorbeugenden Brandschutz sowie zur Brandbekämpfung und
Räumung/Evakuierung vermittelt.
Nähere Informationen sowie die direkte Anmeldung finden Sie unter www.carl-korth-institut.de unter der Rubrik Bildung.