37/07 7. September 2007

Neues Jugendschutzgesetz!!!

Warnung an unsere Mitglieder

Wie bereits mit BHG-aktuell Nr. 35/07 mitgeteilt, ist zum 1. September 2007 die Gesetzesänderung des Jugendschutzgesetzes betreffend § 10 in Kraft getreten.

Wir haben auch darauf hingewiesen, dass der neue Aushang des Jugendschutzgesetzes im DEHOGA-Shop zum Sonderpreis von 2,50 € zu erwerben ist.

Wieder einmal versucht derzeit eine Firma ( Verlag?? ) per Telefon das neue Jugendschutzgesetz zum Horrorpreis von 98.- € an die Gastronomen zu verkaufen.

Die Vorgehensweise:

Sie werden telefonisch nach dem Gültigkeitsdatum Ihres Jugendschutzgesetztes gefragt und dann darauf hingewiesen, dass dies veraltet sei und man Ihnen die aktuelle Version gegen eine Bearbeitungsgebühr von 98.- € zusenden könne.

Also aufgepasst! Sie müssen nicht so viel Geld ausgeben.

 

Hotellerie und Telekommunikation

Endlich wirksamer Schutz vor R-Gesprächen

Seit mehr als fünf Jahren drängt der Hotelverband Deutschland (IHA) und die Landesverbände wie der BHG, hinter den Kulissen darauf, dass die Hotellerie endlich einen wirksamen Schutz vor R-Gesprächen auf den Hotelzimmern erhält. Da es technisch nicht möglich ist, für solche Gespräche einen Gebührenimpuls zu generieren, der beim Check-out des Gastes eine zeitnahe Abrechnung ermöglicht, hatte die Hotellerie bislang keinen wirksamen Schutz hiergegen.

Ab dem 1. September 2007 wird es aber endlich eine wirksame Schutzvorkehrung für die Hotellerie geben! Eine in Kraft tretende Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) macht das Führen sogenannter Sperrlisten für R-Gespräche für alle Telefonanbieter zur Pflicht. Falls es auch danach noch technisch möglich sein sollte, dass Gäste R-Gespräche vom Telefon auf dem Hotelzimmer aus annehmen, ist der Hotelier aber nach selbst zu veranlassender Eintragung in die Sperrliste der Bundesnetzagentur zumindest nicht mehr zur Begleichung der Kosten für eben diese R-Gespräche verpflichtet. Dies ist ein wichtiger Lobbyingerfolg, der die derzeit bestehende Abrechnungslücke bei R-Gesprächen auf Hotelzimmern endlich schließt!

Nach § 66 i Absatz 2 TKG führt die Bundesnetzagentur eine Sperrliste, in die der Endkunde seine Rufnummer eintragen lassen kann. Die Nummern auf dieser Liste sind dann von den R-Gesprächsdiensten für eingehende R-Gespräche zu sperren. Die Eintragung in die Liste ist kostenlos und erfolgt direkt und ausschließlich über Ihren Telekommunikationsanbieter.

Die Recherche bei einigen großen Telefongesellschaften hat ergeben, dass denen diese Verpflichtung vielfach noch unbekannt ist.

Im Einzelnen:

  • -Kunden der Deutschen Telekom können die zu sperrenden Rufnummern an folgende Adressen mitteilen:
    E-Mail:   info.r-gespraech@t-com.net
    Fax  +49 01805 330229
    Post:   Deutsche Telekom AG
    R-Gespräch
    Postfach 91 00
    54287 Trier
  • Kunden von Arcor erhalten auf Anfrage Formulare bzw. bei mehreren Rufnummern Formulare mit Tabellen für die entsprechenden Einträge.
  • Die Firma Colt wird in Kürze ein entsprechendes Formular erstellen, welches dort angefordert werden kann.
  • Wir empfehlen allen Mitgliedern, sich möglichst zeitnah in die Sperrliste eintragen zu lassen, da nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung mit entsprechender journalistischer Berichterstattung und infolge dessen mit einer Missbrauchszunahme zu rechnen ist.