Vorsicht: Allerheiligen ist ein „Stiller Tag“
Nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz ist der 1. November/Allerheiligen ein sogenannter „Stiller Tag“, der in der Nacht vom 31. Oktober auf 1. November um 0.00 Uhr beginnt und am 1. November um 24.00 Uhr endet.
Auch an Stillen Tagen ist der eigentliche Gaststättenbetrieb unbeschränkt zulässig. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind keineswegs verboten, sondern dann erlaubt, wenn sie den diesen Tagen entsprechenden ernsten Charakter wahren.
Ob dies der Fall ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. In der Praxis können sich die derzeitigen Probleme nur dann vermeiden lassen, wenn bei Unterhaltungsveran-staltungen das dargebotene Repertoire flexibel an den jeweiligen Stillen Tag angepasst und dabei der ernste Charakter gewahrt bleibt, wobei diese Auffassung des Bayerischen Innenministeriums ein Widerspruch in sich selbst ist, zumal dann als Musikalternative Klassik, Stubenmusik und Liedermacher statt Tanz- und Discomusik angeführt werden. Ein Blick ins Internet zeigt, dass es in Bayern nach wie vor unterschiedlich an Halloween zur Sache gehen wird, insbesondere werden vielerorts sämtliche Augen zugedrückt.
Dies kann jedoch grundsätzlich kein Freibrief sein, denn nach wie vor gilt der rechtliche Grundsatz, dass an Stillen Tagen ein generelles Unterhaltungsmusik- und Tanzverbot einzuhalten ist.
Um einigermaßen auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir beim derzeitigen Rechtsstand:
· ab 0.00 Uhr Tanzbetrieb einstellen
· Musik zurückfahren
· Liedermacher spielen lassen (so eine Empfehlung des Bayerischen Innenministeriums; Schreiben siehe http://www.dehoga-bayern.de/wirtschaft-und-recht/bau-und-gewerberecht/stille-tage.html), wobei der Begriff „Liedermacher“ Ihnen einen großen Spielraum einräumt.
Selbstverständlich kämpft die Fachabteilung Musik & Szene weiterhin auf allen Ebenen für eine Liberalisierung des Feiertagsgesetzes. Lesen Sie hierzu die entsprechenden Artikel in der November-Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift Gastgewerbe Magazin. Oder beteiligen Sie sich aktiv an unserer Podiumsdiskussion zum Thema Regelung der Stillen Tage noch zeitgemäß? mit Vertretern der Kirchen sowie aller im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien am 12. November um 19.00 Uhr in der Discothek Halifax im oberfränkischen Himmelkron (Kontaktdaten und Anfahrt unter www.discohalifax.de).