07/07 5. Februar 2007

Wichtiger Hinweis des Vereins Münchener Brauereien e. V.

Benennung und Werbung mit der Bezeichnung „Oktoberfestbier“

Im vergangenen Jahr haben eine Vielzahl von Brauereien und gastronomischen Betriebe Produkte, welche nicht von Münchener Brauereien stammten, als „Oktoberfestbier“ bezeichnet, um die Popularität des Münchner Oktoberfestes für ihre Produkte und/oder ihre Veranstaltungen zu nutzen.

Der Verein Münchener Brauereien e.V. weist darauf hin, dass die Bezeichnung „Oktoberfestbier“ eine geschützte Marke ist. Diese Marke darf ausschließlich von den Münchner Traditionsbrauereien Augustiner-Bräu Wagner KG, Hacker-Pschorr-Bräu GmbH, Spaten-Franziskaner GmbH, Löwenbräu AG, Paulaner Brauerei GmbH & Co. KG sowie Staatliches Hofbräuhaus in München genutzt werden. Das Bier der Marke „Oktoberfestbier“ wird speziell eingebraut und muss ganz klar festgelegten Voraussetzungen entsprechen, um als „ Oktoberfestbier“ bezeichnet werden zu dürfen.

Der Verein Münchener Brauereien e.V., als Vertreter der Münchener Brauereien muss, um den Schutz der Marke „Oktoberfestbier“ zu gewährleisten, in jedem einzelnen Missbrauchsfall juristisch vorgehen und eine Unterlassungserklärung verlangen, die mit einer Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall bewehrt ist.

Dies könnte zu unschönen Auseinandersetzungen sowie zu hohen Anwalts- und im Prozessfall auch Gerichtskosten führen.

Der Verein Münchener Brauereien e.V. bittet uns nunmehr, unsere Mitglieder darauf hinzuweisen, dass die Bezeichnung „Oktoberfestbier“ ausschließlich für entsprechende Produkte der Münchener Brauereien verwendet werden darf.

Gegen eine Bezeichnung „Festbier“ hätte der Verein Münchener Brauereien nichts einzuwenden.