06/09 vom 12. Februar 2009

Sozialversicherung – Sofortmeldung

Das 2. Sozialversicherungsänderungsgesetz, das unter anderem Schwarzarbeit verhindern soll, ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Seit Januar gilt...

 

Saisonbeschäftigung

Die Höchstdauer für die Beschäftigung der ausländischen Saisonarbeitnehmer wurde zum 01.01.2009 von vier auf maximal sechs Monate im Jahr verlängert...

 

E.ON Umweltpreis 2009

 Sozialversicherung – Sofortmeldung

Das 2. Sozialversicherungsänderungsgesetz, das unter anderem Schwarzarbeit verhindern soll, ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Seit Januar gilt damit unter anderem die Sofort-meldung zur Sozialversicherung schon am ersten Tag der Beschäftigungsaufnahme. Bei geringfügig Beschäftigten muss vor Arbeitsantritt die Sofortmeldung veranlasst werden! Als Alternative zur Abwicklung über die Lohnbuchhaltung bzw. einen Steuerberater oder außerhalb deren Arbeitszeiten (abends, Wochenende) ist die Sofortmeldung selbst online vorzunehmen. Nach Anmeldung und einmaliger Registrierung erfolgt die Sofortmeldung über die kostenlose Server-Lösung sv.net. Weitere Einzelheiten zur Abwicklung entnehmen Sie bitte der Internetseite: www.itsg.de/svnet_home.ITSG

Eine Verletzung dieser Vorschrift kann Bußgelder bis zu 25.000,-- € nach sich ziehen.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband e.V. (BHG) hat im Rahmen eines BHG-Info eine Übersicht der Beiträge in der Sozialversicherung 2009 erstellt. Dieses BHG-Info finden Sie auf der Internetseite des BHG im geschützten Mitgliederbereich unter http://www.bhg-online.de/informationen-und-beratung/bhg-info.html (bitte vorher einloggen)

 

 

Saisonbeschäftigung

Die Höchstdauer für die Beschäftigung der ausländischen Saisonarbeitnehmer wurde zum 01.01.2009 von vier auf maximal sechs Monate im Jahr verlängert. Diese Verbesserung der Beschäftigungsverordnung ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Mit der Neuregelung wurde eine langjährige BHG-Forderung umgesetzt, von der viele Betriebe profitieren werden. Bezüglich der auf acht Monate beschränkten Einsatzzeit von Saisonkräften im Betrieb und dem diesem Einsatz zu Grunde liegenden Verfahren ergaben sich keine Änderungen.

 

 

E.ON Umweltpreis 2009

Auch in diesem Jahr wird der E.ON Bayern Umweltpreis ausgeschrieben. Die von Jahr zu Jahr steigende Teilnehmerzahl beweist das große Interesse am Umweltschutz in Bayern, der für unser Klima von größter Bedeutung ist. Der E.ON Bayern Umweltpreis ist mit insgesamt 250.000 € dotiert. Prämiert wird die Einführung und Umsetzung innovativer energiesparender und umweltschonender Projekte. Weitere Informationen, sowie die Bewerbungsunterlagen zum herunterladen finden Sie unter www.eon-bayern.de/umweltpreis Einsendeschluss ist der 31. März 2009 !!!