Wenn aus „stillen Tagen“ eine „tote Zeit“ wird

BHG fordert Liberalisierung des Bayerischen Feiertagsgesetzes

(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband e.V. (BHG) fordert die Liberalisierung des bayerischen Feiertagsgesetzes. „Die aktuelle Diskussion um Veranstaltungen zu Halloween zeigt, dass das derzeit geltende Gesetz nicht mehr zeitgemäß ist“, sagt BHG-Präsident Siegfried Gallus.

„Während in den Sommermonaten die Schwarzgastronomie den steuerzahlenden Diskotheken das Wasser abgräbt, und die meisten Betriebe deshalb in dieser Zeit bereits geschlossen haben, kommt die Stille-Tage-Regelung in den Herbstmonaten einem Berufsverbot gleich“ konstatiert Gallus. „Denn“, so der Präsident, „für viele musikveranstaltende Betriebe rechnet es sich nur noch an den beiden umsatzstärksten Tagen in der Woche zu öffnen. Wenn dann von den möglichen acht Tagen an vieren staatlich verordnetes Musikverbot herrscht, kann aus stillen Tagen schnell eine tote Zeit für immer werden.“

Die Ursache für das Problem ist das Bayerische Feiertagsgesetz – das strengste in ganz Deutschland. An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltun¬gen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. „Während Sportveranstaltungen erlaubt sind, politische Kundgebungen wie am Aschermittwoch mit Rum-ta-ta-Musik stattfinden und sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Action- und Horrorfilme gesendet werden, darf nicht getanzt werden – das ist doch absurd!“ stellt Gallus fest.

„Ohne wenn und aber gibt es Feiertage, an denen man nicht rütteln darf, aber Allerheiligen ist nun einmal kein Trauertag, sondern dient dem fröhlichen Gedenken an die Heiligen, denen kein eigener Feiertag gewidmet ist“, erläutert der Verbandschef.

 

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