Wahlprüfsteine zur bayerischen Landtagswahl

Bayern ist nach wie vor die beliebteste Tourismusdestination Deutschlands. Der Jahresumsatz beträgt über 25 Milliarden Euro, rund 560.000 Menschen verdienen ihr Einkommen im Tourismus. Der globale Wettbewerb greift längst auch hier. Der BHG fordert daher die Schaffung ...

Bayern ist nach wie vor die beliebteste Tourismusdestination Deutschlands. Der Jahresumsatz beträgt über 25 Milliarden Euro, rund 560.000 Menschen verdienen ihr Einkommen im Tourismus. Der globale Wettbewerb greift längst auch hier. Der BHG fordert daher die Schaffung international wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen.

 

 

 

1. Mehrwertsteuer

 

Wohl kaum eine andere Branche ist so international ausgerichtet wie der Tourismus. Nachdem in der Gastronomie die Hälfte, in der Hotellerie sogar 22 von 27 aller EU-Mitgliedsstaaten von der Möglichkeit reduzierter Steuer­sätze Gebrauch machen, ist die Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für das deutsche Gastgewerbe das zentrale Anliegen der Branche. Bayern ist mit starken touristischen Nachbarländern besonders betroffen: während Hoteliers in Österreich nur 10 Prozent, in Tschechien gerade einmal 5 Prozent und in der Schweiz sogar nur 3,6 Prozent Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen müssen, sind es bei uns satte 19 Prozent.

 

Der BHG fordert deshalb die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuer­satzes für Hotellerie und Gastronomie. Das, was für die Bergbahnen gilt, sollte erst recht für das beschäftigungsintensive Gastgewerbe gelten. Mit 7 Prozent wäre definitiv mehr drin: mehr Wachstum, mehr Investitionen, mehr Beschäftigung.

 

 

2. Erbschaftssteuer

 

Mehr denn je kommt es darauf an, Töchtern und Söhnen Lust auf die Unternehmensnachfolge zu machen. Daher unsere Forderung: weg mit der Erbschaftssteuer. Sollte dies nicht durchsetzbar sein, muss zumindest die Unternehmensnachfolge bei Fortführung des Betriebes durch hohe Freibeträge oder Wegfall der Erbschaftssteuerschuld angelehnt an das Abschmelzungsmodell begünstigt werden. Ein Fallbeilmodell darf es nicht geben. Bei der Bewertung des Vermögens muss sicher gestellt werden, dass die Bewertung nicht mit immensem bürokratischen Aufwand und zusätzlichen Kosten für die Erben verbunden ist.

 

 

3. Mindestlohn

 

Der BHG lehnt Gesetze über Mindestlöhne ab. Lohnfindung ist nicht Sache des Staates, sondern der Tarifvertragsparteien.

 

4. Jugendarbeitsschutzgesetz

 

Jugendliche über 16 Jahre dürfen im Gaststättengewerbe nur von 6.00 bis 22.00 Uhr beschäftigt werden. Am Vorabend eines Berufsschultages gilt zudem das Arbeitsverbot bereits ab 20.00 Uhr, wenn die Berufsschule am nächsten Tag vor 9.00 Uhr beginnt.

 

Diese Regelungen sind in Anbetracht der Rechtslage und der veränderten Lebensgewohnheiten von Jugendlichen nicht mehr nachvollziehbar. Sie verschlechtern die beruflichen Chancen der zumeist minderjährigen Haupt- und Realschüler, denn die gastgewerblichen Unternehmer bevorzugen volljährige Auszubildende und Arbeitnehmer, um sie in der besonders arbeitsintensiven Phase zwischen 22.00 und 23.00 Uhr einsetzen zu können. Um für Jugendliche die Chancen auf einen Ausbildungsplatz im Gastgewerbe zu erhöhen, fordert der BHG die Verlängerung der möglichen Einsatzzeiten von Jugendlichen in der Gastronomie von 22 Uhr auf mindestens 23 Uhr und vor Berufsschultagen auf 21 Uhr. Die zulässige Schichtzeit ist von 11 Stunden auf 12 Stunden zu verlängern. Der Blick ins Nachbarland Österreich zeigt, wie gut bereits seit Jahren diese Regelung funktionieren kann.

 

 

5. Bayerisches Gaststättengesetz

 

Bayern ist Tourismusland Nummer Eins in Deutschland. Um diese Spitzen­position halten oder gar ausbauen zu können, bedarf es einer gesetzlichen Lösung, die den Bedürfnissen des Bayerischen Gastgewerbes, dem Haupt­leistungsträger des Tourismus, gerecht wird. Dabei tritt der BHG für eine Regelung ein, die von jedem Gastronomen hygienische Grundkenntnisse verlangt. Diese Grundkenntnisse müssten zwingend durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Nur so kann Qualität auf Dauer gesichert werden.

 

Wegen der hohen Qualität und regionalen Vielfalt der einzigartigen bayerischen Küche muss sich das Bayerische Gaststättengesetz auch auf das Verabreichen von Speisen beziehen und darf sich nicht allein auf den Alkoholausschank konzentrieren.

 

 

6. Öffnungszeiten für die Außengastronomie

 

Derzeit müssen außengastronomische Betriebe grundsätzlich noch um 22.00 Uhr schließen, was spätestens seit Einführung der Sommerzeit im Jahre 1977 veraltet ist. Ausnahmen wie die Bayerische Biergarten­verordnung oder die Fußball-WM-Lärmschutzverordnung gelten bzw. galten nur für einzelne Betriebe oder eng befristete Zeiträume. Dabei haben sie sich hinsichtlich eines gerechten Interessensausgleichs zwischen Anwohnern, Gästen und Wirten bewährt. Der BHG fordert deshalb dem veränderten Ausgehverhalten Rechnung zu tragen und die Öffnungszeiten für die Außengastronomie mindestens bis 23.00 Uhr zu verlängern.

 

7. Gesundheitsschutzgesetz

 

Der BHG fordert in Sachen Nichtraucherschutz Gleichbehandlung für alle gastronomischen Betriebe. Wenn das Rauchverbot für Bier-, Wein- und Festzelte bzw. entsprechende Festhallen außer Kraft gesetzt wird, dann muss es aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit auch für alle anderen gastronomischen Betriebe ausgesetzt werden.

 

 

8. Verwertungsgesellschaften

 

Die Hotellerie wird zusätzlich zur GEZ-Gebühr mit immer neuen und steigenden Zahlungsaufforderungen rund um den Hotelfernseher konfron­tiert. Die Verwertungsgesellschaften stellen Forderungen, die der Höhe und dem Grunde nach nicht mehr nachvollziehbar sind. Ein Hotel ist weder ein Kabel-, noch ein Sendeunternehmen. Deshalb fordert der BHG eine Änderung des Urheberrechtgesetzes.

 

 

9. Rundfunkgebühren

 

Die Rundfunkgebühren für die deutsche Hotellerie nehmen einen einsamen Spitzenplatz in Europa ein. Ein Hotel mit 150 Zimmern zahlt in Deutschland 23.042 Euro Rundfunkgebühren, im zweitplatzierten Frankreich 11.554 Euro und in dem an dritter Stelle liegenden Polen 9.326 Euro. In vielen Ländern der europäischen Union zahlen diese Hotels keinerlei Rundfunkgebühren (Belgien, Niederlande, Portugal oder Spanien) oder nur verhältnismäßig geringe (Österreich 241 Euro, Schweiz 856 Euro oder Italien 930 Euro).

 

Der BHG mahnt eine grundlegende Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland an. Das Anknüpfen der Gebühren­pflicht an das Bereithalten eines Empfangsgeräts erweist sich in Zeiten rasanter Medienkonvergenz als antiquiert und wird insbesondere für die Hotellerie zunehmend ungerecht. Wenn die bayerische Hotellerie im inter­nationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden soll, muss die Hotel­pauschale auf einheitlich 25 % gesenkt werden.