Stellungnahme des BHG zum Fall von Pensionen in Zwiesel, die einen Gast aufgrund seiner Hautfarbe ablehnten

(Zwiesel) Auch wenn Pensionen nicht in den direkten Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (BHG) fallen, erachtet der BHG jegliche Diskriminierung als vollkommen inakzeptabel. Daher distanziert er sich ausdrücklich von den Pensionsbetreibern, die laut Pressemeldungen einen Gast aufgrund seiner Hautfarbe abgewiesen haben.

Stellungnahme des BHG zum Fall von Pensionen in Zwiesel, die einen Gast aufgrund seiner Hautfarbe ablehnten

 

(Zwiesel) Auch wenn Pensionen nicht in den direkten Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (BHG) fallen, erachtet der BHG jegliche Diskriminierung als vollkommen inakzeptabel. Daher distanziert er sich ausdrücklich von den Pensionsbetreibern, die laut Pressemeldungen einen Gast aufgrund seiner Hautfarbe abgewiesen haben.

 

„Einmal ganz davon abgesehen, dass es sich hierbei um einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht handelt, sind im Bayerischen Gastgewerbe Menschen jeglicher Hautfarbe als Gäste, Mitarbeiter und Kollegen herzlich willkommen“, stellt BHG-Präsident Siegfried Gallus unmissverständlich fest. „Es ist ja gerade die Internationalität, das tolerante Miteinander verschiedenster Kulturen, die den besonderen Charme unserer Branche ausmacht“, ergänzt Gallus. „Als Zeichen, dass Wort und Tat im Einklang stehen, lade ich den Betroffenen herzlich zu einem Wochenende in mein Hotel ein.“

 

- Ende der Pressemitteilung -