Sperrzeit: Bayern bleibt am Puls der Zeit

Erfolg für den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern / Präsident Ulrich N. Brandl: „Geltende Sperrzeitregelung ist Musterbeispiel für geglückte Entbürokratisierung im Sinne der Bürger“

(München) Erfolg für den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern: Die landesweite Sperrzeitenregelung wird weiter Bestand haben, sie schreibt lediglich verpflichtend eine Putzstunde zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr vor. Während die FDP sich stets gegen eine Ausweitung der Sperrzeiten ausgesprochen hatte, hat nunmehr die CSU ihr Vorhaben einer Sperrzeitverlängerung gestoppt. „Das Gesetz hat sich auch bewährt“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl

 

Erfolg für den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern / Präsident Ulrich N. Brandl: „Geltende Sperrzeitregelung ist Musterbeispiel für geglückte Entbürokratisierung im Sinne der Bürger“
(München) Erfolg für den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern: Die landesweite Sperrzeitenregelung wird weiter Bestand haben, sie schreibt lediglich verpflichtend eine Putzstunde zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr vor. Während die FDP sich stets gegen eine Ausweitung der Sperrzeiten ausgesprochen hatte, hat nunmehr die CSU ihr Vorhaben einer Sperrzeitverlängerung gestoppt. „Das Gesetz hat sich auch bewährt“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl, „es trägt dem veränderten Ausgehverhalten Rechnung und ist ein gelungenes Beispiel für Entbürokratisierung seitens der Staatsregierung.“

Auslöser der Sperrzeitdiskussion waren Alkoholexzesse Einzelner, die ihren Ursprung jedoch oftmals nicht in der konzessionierten Gastronomie hatten. „Und für alle anderen Fälle hätte eine Ausweitung der Sperrzeit eine Ausweitung der Probleme in den nicht überwachten Raum bedeutet“, erklärt Brandl. „Die ganze Bevölkerung wegen einiger weniger Ruhestörer zu bestrafen wäre nicht gerechtfertigt gewesen“, fügt Monika Poschenrieder, Vorsitzende des Fachbereichs Gastronomie, hinzu und erläutert: „Darüber hinaus gewährleistet auch die aktuelle Sperrzeiten-Regelung, dass dem berechtigten Ruhebedürfnis der Anwohner Rechnung getragen werden kann. Denn in begründeten Fällen können die Kommunen ohne weiteres eine individuelle Verlängerung der Sperrzeit verhängen.“

Viele Gründe sprachen 2005 für eine Abschaffung der Sperrstunden: Zwar war es schon zuvor möglich, dass ein Wirt seine Sperrzeit individuell verkürzen konnte, jedoch musste er dafür zahlen. Die dafür an die Kommunen zu leistenden Gebühren, die auf den Gast umgelegt werden mussten, waren enorm. „Zudem durfte sich ab dem Zeitpunkt der Sperrzeit kein Gast mehr in den Gasträumen aufhalten, was in der täglichen Praxis bizarre Folgen hatte: wollte der Wirt seine Konzession nicht aufs Spiel setzen, mussten die Gäste auf der Straße warten, selbst wenn das bestellte Taxi z.B. wegen eines Gewitterschauers nicht pünktlich kam. Auch mussten Feiernde im Vorfeld sagen wie lustig respektive wie lange ihre Party wird, damit vor dem Fest eine entsprechende Sperrzeitverkürzung beantragt werden konnte“, erinnert Poschenrieder.

Die derzeit möglichen längeren Öffnungszeiten haben zudem das Gästeaufkommen entzerrt und für eine Abschwächung der Spitzenzeiten gesorgt. Mit der Neuregelung 2005 waren die Zeiten vorbei, in denen frustrierte Nachtschwärmer mit Beginn der Sperrzeit vor die Tür gesetzt werden mussten, die dann auf dem Bürgersteig laut über die weitere Gestaltung des angefangenen Abends diskutierten, bevor sie in Ihre Autos gestiegen sind und eine nächtliche Rush-Hour verursachten. Zudem zeigen die Erfahrungen, dass das Potenzial an Gästen, die um vier Uhr morgens Essen gehen wollen, äußerst begrenzt ist.

Die Fachbereichsvorsitzende zieht als Fazit, dass die Gründe für Alkoholprobleme und Verbrechen nicht in einer verkürzten Sperrzeit liegen, sondern es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt, welches ohne wenn und aber Ernst genommen werden müsse. Aus diesem Grund ist der BHG auch weiterhin bereit, sich an Aufklärungskampagnen und weiteren Maßnahmen zu beteiligen, die dazu beitragen, diesen Exzessen Einhalt zu gebieten. „Voraussetzung hierfür ist aber, dass diese sinnvoll sind“, so Poschenrieder.

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