Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Hotellerie bedeutet Abbau von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas

Wichtiges Etappenziel für den Tourismus in Deutschland erreicht

 

(München) Das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen hinsichtlich der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen ab dem 1. Januar 2010 bedeutet einen Riesenschritt in Richtung Abbau von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas. „Die Entscheidung schafft Luft für Investitionen zum Abbau des Investitionsstaus in der Hotellerie“, erläutert Siegfried

(München) Das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen hinsichtlich der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen ab dem
1. Januar 2010 bedeutet einen Riesenschritt in Richtung Abbau von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas.

 

„Die Entscheidung schafft Luft für Investitionen zum Abbau des Investitionsstaus in der Hotellerie“, erläutert Siegfried Gallus, Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern e.V. (BHG) und ergänzt: „Ein besseres Konjunkturprogramm als sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Gastfreundschaft kann es nicht geben. Wir sichern Arbeits- und Ausbildungsplätze auch auf dem flachen Land weit abseits wirtschaftlicher Ballungsräume. Zudem denkt man im Tourismus global, handelt aber lokal. Deshalb wird jeder zusätzlich investierte Euro direkt dem Handwerk, den Dienstleistern oder den Einzelhändlern vor Ort zu Gute kommen.“

 

Gallus verweist aber auch darauf, dass das Verhandlungsergebnis lediglich ein wichtiges Etappenziel darstelle. Damit die Leitökonomie Tourismus auch eine Zukunft habe, müsse der reduzierte Mehrwertsteuersatz zusätzlich in der Gastronomie eingeführt werden. Hierbei setzt der BHG-Präsident auf die im Koalitionsvertrag enthaltene Zusage, Benachteiligungen auf diesem Gebiet durch eine Kommission überprüfen zu lassen.

 

„Der Koalitionsvertrag macht Mut in schwierigen Zeiten, mein Dank gilt dabei allen politischen Entscheidungsträgern, die Worten auch Taten haben folgen lassen“, schließt Gallus seine Ausführungen.

 

 

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