Pressekonferenz „Nationales Aktionsprogramm Alkoholprävention“

Statement von Siegfried Gallus

Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes e. V. (BHG)

anlässlich der Pressekonferenz „Nationales Aktionsprogramm Alkoholprävention“

am 11. September 2008 im Weißen Bräuhaus, München

 

 

Statement von Siegfried Gallus

Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes e. V. (BHG)

anlässlich der

Pressekonferenz „Nationales Aktionsprogramm Alkoholprävention“

Am 11. September 2008 im Weißen Bräuhaus, München

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Thema Gesundheit steht seit einiger Zeit im Mittelpunkt des Interesses. Die Politik hat dabei zunächst ihren Fokus auf das Thema Rauchen gerichtet. Nun soll das Thema Alkohol intensiviert werden. Jetzt frage ich Sie, womit ist nach dem Thema Alkohol zu rechnen? Dürfen vielleicht bald nur festgelegte Mengen Fett täglich konsumiert werden? Wird Zucker rationiert? Gibt es Beschränkungen für den Verzehr von Kohlehydraten?

 

Wenn der Staat uns in Zukunft alles vorschreibt und die Einhaltung seiner Vorgaben auch noch überwachen will, dann hat das mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung und der bayerischen Freiheitsliebe, der „liberalitas bavariae“,  nichts mehr zu tun. Deshalb erlauben Sie mir die Frage, ob die Intensität wirklich gerechtfertigt ist, mit der der Staat plötzlich bestimmen will, was der einzelne Bürger wann wie und in welcher Form konsumieren darf?

 

Damit Sie mich nicht missverstehen: Trunkenheit am Steuer oder Koma-Saufen bei Jugendlichen darf keinesfalls toleriert werden. Aber man kann die vernünftigen Bürger dieses Landes nicht bevormunden wie unmündige Kinder. Sonst kommt womöglich irgendwann die Frage auf, ob wir überhaupt in der Lage sind, unser Wahlrecht selbst auszuüben.

 

Zu den Empfehlungen des Drogen- und Suchtrates an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung für ein „Nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention“ möchte ich deshalb heute Folgendes sagen:

 

Die Bezeichnung „Nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention“ bedeutet übersetzt, dass vorbeugende Maßnahmen gegen den Konsum von Alkohol an sich und nicht nur gegen den Missbrauch von Alkohol getroffen werden sollen. Hierzu kann ich als Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes e. V. (BHG) nur sagen, dass hier einmal mehr das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird.

 

 

Es ist erwiesen, dass maßvoller Genuss von Alkohol tatsächlich gesund ist. Erst letzte Woche wurde auf dem Europäischen Kardiologenkongress in München durch eine Neue Meta-Analyse bestätigt, dass Weintrinker länger leben.

Deshalb kann es nicht angehen, dass der Alkohol insgesamt verteufelt und womöglich noch ganz in der Gastronomie verboten wird. Dann können wir bei uns gleich alle Bierkneipen und Weinlokale schließen. Vielleicht treffen sich dann die Bier- und Weintrinker zusammen mit den Rauchern vor der Tür. Dann haben wir bald keine bayerische Wirtshauskultur mehr, sondern eine bayerische Vor-der-Tür-Genuss-Kultur.

 

 

Jugendliche

 

Wenn wir nun auf das Problem des übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen zu sprechen kommen, dann muss einmal deutlich gemacht werden, dass ein Wirt seine Konzession verlieren kann, wenn er gegen die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes verstößt. Deshalb darf in der öffentlichen Diskussion nicht der schwarze Peter der Gastronomie zugeschoben werden, die ohnehin strenge gesetzliche Auflagen zu erfüllen hat. Natürlich gibt es schwarze Schafe – wie in der Politik und in Großkonzernen auch. Aber selbst beim „Runden Tisch“ des Bayerischen Gesundheitsministeriums haben alle beteiligten Schüler- und Lehrervertreter bestätigt, dass sich das unsägliche „Koma-Saufen“ meistens im privaten Bereich oder auf großen Festen und Partys abspielt, die eben nicht von einem konzessionierten Gastronomen veranstaltet werden und bei denen mangels der in Deutschland überhöhten Abgabenpflichten auch günstigere Preise angeboten werden können.

 

Deshalb appelliere ich insbesondere an die Presse, bei der Berichterstattung auf diese entscheidenden Unterschiede hinzuweisen. Wenn gesundheitliche Schäden bei Jugendlichen im Privatbereich verursacht, aber den Wirten in die Schuhe geschoben werden, kann das ungewollte Folgen haben. Denn dann stürzt sich die Politik mit ihren Verbotsgesetzen und -verordnungen auf die Wirte, die insbesondere gegenüber Jugendlichen und Autofahrern längst schon gesetzlich in der Verantwortung stehen.

 

Der Wirt verliert dann aber nicht nur die unvernünftigen Gäste, sondern auch alle anderen vernünftigen Gäste, die einem maßvollen Genuss frönen und wegen der überzogenen Verbote dann nicht mehr kommen. Das kann es nicht sein. Dann verlieren nicht nur die Wirte ihre Existenz, sondern die Menschen auch die Orte, wo sie sich treffen und von einem Profi verwöhnen lassen können.

 

 

Werbung

 

Die den Bürgern vom Staat attestierte Unmündigkeit äußert sich insbesondere auch in den Diskussionen um Werbeverbote. Sind die Politiker wirklich der Ansicht, dass Menschen weniger trinken, wenn es keine Alkoholwerbung mehr gibt? Wenn ich in eine Gaststätte gehe, überlege ich, was ich trinke und nicht, ob ich trinke. Sonst kann ich gleich daheim bleiben. Und wenn ich ohne Auto gekommen bin, trinke ich keinen Brombeersaft, weil es keine Bierwerbung mehr gibt. Fehlende Wurstwerbung macht einen Fleischesser auch nicht zum Vegetarier.

 

 

Deshalb bin ich der tiefen Überzeugung, dass gesetzliche Verbote alleine nicht dazu geeignet sind, die Menschheit vor den negativen Folgen ungezügelten Konsums zu schützen. Vernunft und Verantwortungsbewusstsein lässt sich nicht gesetzlich verordnen. Wenn wir mit 100-prozentiger Sicherheit dafür sorgen wollten, dass alle Menschen gesund leben, müssten wir sie kasernieren. Wäre das mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar? Das Prinzip Eigenverantwortung und das Prinzip der Verantwortung von Eltern für ihre Kinder müssen in unserer Gesellschaft endlich wieder den notwendigen Stellenwert erhalten.

 

Vielen Dank.

 

 

Es gilt das gesprochene Wort

 

- Ende der Pressemitteilung -