Neuwahlen des BHG-Bezirksvorstandes Niederbayern

BHG-Bezirk Niederbayern tagte am 30. Juni 2008 in Bad Füssing

 

(Bad Füssing) Am 30. Juni 2008 bestimmten im Hotel Holzapfel in Bad Füssing die Delegierten des Bezirkes Niederbayern des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (BHG) turnusgemäß ihren Vorstand.

 

BHG-Bezirk Niederbayern tagte am 30. Juni 2008 in Bad Füssing

 

(Bad Füssing) Am 30. Juni 2008 bestimmten im Hotel Holzapfel in Bad Füssing die Delegierten des Bezirkes Niederbayern des Bayerischen Hotel- und Gaststätten­verbandes e.V. (BHG) turnusgemäß ihren Vorstand.

 

 

 
Rose Marie Wenzel, BHG-Bezirksvorsitzende NIederbayern

Rose Marie Wenzel (Ruderhaus, Deggendorf) wurde erneut in ihrem Amt bestätigt und bleibt somit für die nächsten zwei Jahre Vorsitzende des Bezirks Niederbayern.

Neuer Stellvertreter ist Wolfgang Größler (Würdinger Hof, Bad Füssing). Wiedergewählt wurden der 2. stellvertretende Vorsitzende Max Sturm (Gasthof Ritterschänke, Essing), Schriftführer Manfred Greiner (Klosterhof St. Benedikt, Rotthalmünster) sowie Kassierer Franz Hopper (Hotel Landshuter Hof, Landshut).

Bei der Vergabe der Revisorenämter sprachen sich die Delegierten für Klaus Ortmeier (Gasthof „Zur Triftsperre“, Passau-Hals), Alexander Pielmeier (Familotel „Beim Simmerl“, St. Englmar) und Andrea Schwarzmüller (Landhotel Miethaner, Viechtach) aus.

Im vorangegangenen öffentlichen Teil forderte Wenzel die Politik eindringlich auf, die Abgabenlast der Unternehmer drastisch zu senken. Es könne, so Wenzel, nicht angehen, dass die deutsche Hotellerie und Gastronomie im europäischen Vergleich fast ausnahmslos eine Spitzenstellung hinsichtlich der Abgabenlast einnehme. Die Bezirksvorsitzende wörtlich: „Die Hotels im Ausland erwirtschaften bei gleichen Endpreisen höhere Renditen. Während unsere Kollegen in Österreich nur 10 Prozent, in Tschechien 5 Prozent und in der Schweiz sogar nur 3,6 Prozent an den Fiskus abführen müssen, sind es bei uns satte 19 Prozent. Das ist dann – zusammen mit der ungleich höheren Belastung deutscher Hoteliers durch Gebühren der GEZ, GEMA und weiterer Verwertungsgesellschaften – genau das Geld, was uns an Eigenkapital fehlt, um in unsere Betriebe fortwährend investieren zu können.“

In deutlichen Worten mahnte BHG-Präsident Siegfried Gallus eine stärkere Einbindung der Branche bei der inhaltlichen Gestaltung des neuen Gaststätten-gesetzes an: „Es handelt sich schließlich um das Gaststättengesetz!“ Auch hinsichtlich der geplanten Änderungen bei der Erbschaftssteuer vertrat Gallus eine klare Position: „Wenn schon bereits versteuertes Vermögen nochmals vom Fiskus angetastet wird, dann muss den Unternehmen das sogenannte Abschmelzmodell eingeräumt werden.“ Dieses Modell sieht vor, dass für jedes Jahr, in dem der Betrieb weitergeführt wird, 10 Prozent Erbschaftssteuer erlassen werden. „Das derzeit angedachte Fallbeilmodell ist in unserer schnelllebigen Zeit vollkommen realitätsfern“, so Gallus. Denn hierbei würde nur derjenige Unternehmer, der den geerbten Betrieb unter exakt definierten Vorgaben 15 Jahre weiterführt, von der Steuer befreit. „Sollte ein Erbe nach 14 Jahren und elf Monaten aus welchen Gründen auch immer den Betrieb veräußern müssen, würde die volle Erbschaftssteuer auf einen Schlag fällig“, erläuterte der BHG-Präsident.

Zum Thema „Bayerisches Golf- und Thermenland – Chancen durch neues Regionalmarketing“ referierte Rudolf Weinberger, Geschäftsführer des Bayerischen Heilbäderverbandes und zugleich Kurdirektor von Bad Füssing. Susanne Droux, Geschäftsführerin der Bayern Tourist GmbH (BTG), stellte anschließend die „ServiceQualität Bayern“* vor.

Abschluss des öffentlichen Teils war die feierliche Verabschiedung des niederbayerischen Bezirksgeschäftsführers Hans Heiko Scheuermann, der nach knapp 40-jähriger Tätigkeit für den BHG in den Ruhestand gewechselt ist. Seine Nachfolge übernahm offiziell Rita Mautz. Die 43-jährige zweifache Mutter ist seit 1966 dauerhaft in Niederbayern ansässig. An ihr Jura-Studium in Regensburg schloss sie ihr Rechtsreferendariat beim Amts- und Landgericht Landshut, der Regierung von Niederbayern sowie dem Landratsamt Landshut an. Bis zu ihrer Tätigkeit beim BHG war sie als Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Allgemeines Zivilrecht tätig.

* Weitere Einzelheiten über ServiceQualität Bayern erhalten Sie unter www.servicequalitaet-bayern.de.

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