Neue AGB von HRS

Mit einer Rundmail an alle Hotelbetriebe in Deutschland hat HRS angekündigt, seine Buchungsprovision ab dem 1. März 2012 um 2 Prozentpunkte auf 15% zu erhöhen

Mit einer Rundmail an alle Hotelbetriebe in Deutschland hat HRS angekündigt, seine Buchungsprovision ab dem 1. März 2012 um 2 Prozentpunkte auf 15% zu erhöhen.


Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird die neuen AGB unter Hinzuziehung externer juristischer Beratung einer Analyse auf Verträglichkeit mit dem Wettbewerbs- und Kartellrecht, als auch den AGB-Vorschriften unterziehen.


Der DEHOGA Bayern hat im Benehmen mit dem DEHOGA Nordrhein die neuen AGB dem Bundeskartellamt in Bonn, mit der Bitte um Überprüfung vorgelegt.


Maßgebliche Veränderungen sind:

 

- Die Provision wird von 13% auf 15% erhöht. Dies gilt jedenfalls für Einzelbuchungen, auf Gruppenbuchungen fallen 13%, auf Tagungen 10% an. Die Preisanhebung ist lt. HRS dem Markt geschuldet und dient dem dringenden Ausbau des Vertriebskanals.

 

- Ratenparität und Verfügbarkeitsstellung des letzten Zimmers soll jetzt auch in Bezug auf die eigene Homepage und Rezeption des Hotels gelten.

 

- Lastschriftverfahren soll verpflichtend werden.

 

- In schwierigen Fällen behält sich HRS vor, eine Kaution von dem Durchschnitt einer Monatsprovision zu nehmen.

 

- HRS behält sich ferner vor, Hotels mit schlechten Bewertungen und/oder anhängigen Gerichtsverfahren zu sperren oder aus dem System zu nehmen.

 

Von besonderer kartellrechtlicher Brisanz erscheint uns dabei die unter Punkt 2) aufgeführte AGB, wonach der Hotelier gezwungen wird, den gleichen Preis, den er selber an seiner Rezeption oder auf seiner eigenen Internetseite anbietet, gleichfalls bei HRS einzustellen. Gleiches gilt für das letzte verfügbare Zimmer. Damit ist der Hotelier nicht mehr „Herr im eigenen Haus“, sondern muss jeden Preisnachlass an der Rezeption auch dem HRS Gast gewähren. In den AGB ist diese Regelung in Punkt 5) aufgeführt. Dies kann unseres Erachtens keinen rechtlichen Bestand haben.

 

In diesem Zusammenhang von größter Bedeutung ist, dass HRS durch die Übernahme des Buchungsportals hotel.de im vergangenen Jahr seine Marktmacht erheblich ausgebaut hat. Demzufolge werden die genannten AGB auch bei hotel.de zur Anwendung kommen. Diesbezüglich dürfte mittlerweile eine marktbeherrschende Stellung vorliegen. Diese Stärke versucht HRS in kürzester Zeit auszuspielen.

 

Sobald die juristische Überprüfung der AGB abgeschlossen ist, insbesondere nach Stellungnahme des Bundeskartellamtes, werden wir Ihnen wieder berichten.